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Abtenauer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H.

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der Abtenauer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H., FN 41027i, beim zuständigen Landesgericht Salzburg ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.

Unternehmensdaten

Die Gesellschaft wurde im Jahr 1962 gegründet. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Au 99, 5441 Abtenau. Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Personen mittels Seilbahnen und Skiliften (Karkogelbahn). Die Antragstellerin verfügt über insgesamt 46 Gesellschafter, wobei die Marktgemeinde Abtenau sowie der Tourismusverband Abtenau die größten Beteiligungen halten.

Derzeit beschäftigt die Schuldnerin 15 Dienstnehmer.

Die Schuldnerin führt aus, dass der laufende Betrieb vollständig ausgelastet ist. Man beabsichtigt eine Unternehmensfortführung sowie Entschuldung mittels Sanierungsplan.

Zum Masseverwalter wurde Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwalt in 5500 Bischofshofen, bestellt.

Insolvenzursachen

Im Eröffnungsantrag wird dargelegt, dass rückläufige Besucherzahlen sowie wetterbedingte Umsatzeinbußen zu einer wirtschaftlich angespannten Situation geführt haben. Ausschlaggebend seien jedoch Verzögerungen und unerwartete Kostensteigerungen bei der Errichtung eines für den Betrieb erforderlichen Speicherteichs gewesen. Diese Umstände hätten einerseits den Winterbetrieb eingeschränkt und andererseits aufgrund der Mehrkosten einen Liquiditätsengpass ausgelöst.

Vermögen

Laut der vorliegenden Gläubigerliste sind insgesamt 43 Gläubiger von diesem Insolvenzverfahren betroffen. Die Antragstellerin gibt ihre Gesamtverbindlichkeiten mit rund EUR 4,29 Millionen an. Davon entfallen etwa EUR 1,36 Millionen auf Lieferantenforderungen. Die Bankverbindlichkeiten werden mit rund EUR 2,56 Millionen ausgewiesen.

Das vorhandene Vermögen wird in einer ersten Schätzung für den Fall einer Liquidation mit rund EUR 755.000,00 bewertet.

Weitere Vorgangsweise

Die Schuldnerin beabsichtigt, wie bereits eingangs dargestellt, den Betrieb fortzuführen und eine Entschuldung im Rahmen eines Sanierungsplans zu erreichen. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs soll durch die weiterhin erzielten Betriebserlöse erfolgen.

Der derzeit vorliegende Vorschlag für den Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 Prozent vor, die innerhalb von 24 Monaten ab Annahme des Plans zu erfüllen wäre.

Dies entspricht dem gesetzlichen Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Ob der aktuelle Vorschlag im weiteren Verlauf des Verfahrens noch verbessert werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen.

Die Quote soll aus den Erträgen des fortgeführten Betriebs, aus der Verwertung nicht betriebsnotwendigen Vermögens sowie – sofern dies erforderlich ist – durch finanzielle Unterstützung dritter Seite erfüllt werden.

Verfahrensdaten

Eröffnung: 26.02.2026
Anmeldefrist: 06.05.2026
Insolvenzverwalter: Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwalt in 5500 Bischofshofen
Prüfungstagsatzung: 20.05.2026
Sanierungsplantagsatzung: 20.05.2026

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Salzburg
Tel: 05 04 100 – 5000