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Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass der angebotene Sanierungsplan der Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG in der heutigen Sanierungsplantagsatzung vor dem zuständigen Landesgericht Linz abgelehnt wurde.

Die Schuldnerin, die Betreiberin der Golfanlage „Golfpark Böhmerwald“ in Ulrichsberg, Bezirk Rohrbach in Oberösterreich, bot folgenden Sanierungsplan an:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von 40 %, zahlbar wie folgt:

  • 10 % binnen 14 Tagen, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt,
  • 15 % innerhalb eines Jahres,
  • 15 % innerhalb von 2 Jahren,

jeweils ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Bei der Abstimmung konnte die Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG zwar die Kopfmehrheit – 26 Gläubiger sprachen sich für den Sanierungsplan aus, 9 dagegen – erreichen, nicht aber die für die Annahme des Sanierungsplans ebenso notwendige Summenmehrheit.

Weitere Vorgangsweise

Die Schuldnerin beantragte daraufhin die Erstreckung der Sanierungsplantagsatzung und wurde der neue Termin wurde vom Gericht auf 14. April 2026, 10:00 Uhr, festgesetzt.

Mehrere Gläubiger haben signalisiert, dass sie eine weitere Verbesserung des Angebots erwarten. Die Böhmerwald Golfpark Gesellschaft m.b.H. & Co KG wird die Zeit bis zum neuen Tagsatzungstermin nutzen, um mit den Gläubigern Gespräche zu führen und Möglichkeiten zur Optimierung des Sanierungsplans zu prüfen.
Die fiktive Quote im Falle einer Verteilung wurde von Masseverwalter Mag. Rene Lindner und seinem Stellvertreter Mag. Philipp Aichhorn auf rund 32 % geschätzt.

Das schuldnerische Unternehmen wurde 1990 gegründet. Der Geschäftszweck umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb von Golfanlagen sowie die Abhaltung von Golfveranstaltungen. Zusätzlich betreibt die Gesellschaft ein Restaurant und handelt mit Sportartikeln, insbesondere Golfausrüstung. Sie bietet auch Vermietung von Golfsportgeräten und die Verpachtung von Flächen an. Neben dem Golfbetrieb ist die Gastronomie ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells, und es bestehen Pläne zur Erweiterung des Angebots durch Kooperationen mit einem angrenzenden Hotelprojekt.

Die Insolvenz geht hauptsächlich auf den Brand des Clubhauses im Mai 2022 zurück, dessen Wiederaufbau hohe Kosten verursachte. Steigende Preise, höhere Finanzierungskosten und eine unzureichende Versicherungsdeckung verschärften die Lage, sodass ein Insolvenzantrag notwendig wurde.

Im Unternehmen waren zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung 13 Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer beschäftigt, im Zuge der Teilbetriebsschließungen haben die Dienstnehmer jedoch gemäß § 25 IO den Austritt erklärt. Ein Teilbetrieb „Administration“ mit einem Dienstnehmer bleibt nach wie vor bestehen.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Mag.a Helene Schöngruber
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000