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Forma-Glas-Gesellschaft m.b.H.
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der Forma-Glas-Gesellschaft m.b.H., FN 114522s, beim zuständigen Landesgericht Ried im Innkreis ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Unternehmensdaten
Die im Jahr 2005 gegründete Schuldnerin hat ihren Unternehmenssitz in 5145 Neukirchen an der Enknach. Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Maschinen sowie Anlagen zur Erzeugung von Glas. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandsetzung solcher Maschinen an.
Das familiengeführte Unternehmen befindet sich bereits in der dritten Generation. Geschäftsführerin ist Frau Susanne Barbara Ilk. Das Stammkapital wurde von den drei Gesellschaftern vollständig geleistet.
Von der Insolvenz sind zwölf Dienstnehmer betroffen.
Insolvenzursachen / Vermögenslage
Hinsichtlich der Insolvenzursachen wird auf mehrere Punkte verwiesen:
Aufgrund der Corona-Pandemie sollen zahlreiche Projekte kurzfristig abgesagt worden sein. Größere Aufträge konnten in dieser Zeit nicht akquiriert werden. Zudem wird auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise verwiesen. Ebenso werden ein deutlich verändertes Konsumverhalten sowie eine restriktivere Kreditvergabepolitik der Banken angeführt. Insgesamt geht die Schuldnerin aber nur von einem zeitlich begrenzten Liquiditätsengpass aus.
Laut Gläubigerliste sind 34 Gläubiger von der Insolvenz betroffen. Wie dem Eröffnungsantrag zu entnehmen ist, belaufen sich die Gesamtverbindlichkeiten auf EUR 2.168.048,15.
Das wesentliche Aktivvermögen dürfte in Form von Liegenschaftsvermögen bestehen, wobei sich die Betriebsstätte auf dieser Liegenschaft befindet
Weitere Vorgangsweise
Die Schuldnerin strebt eine Unternehmensfortführung sowie eine Entschuldung mittels eines Sanierungsplanes an. Gegenwärtig bietet die Antragstellerin ihren Gläubigern eine Quote von 20 % binnen zwei Jahren an. Es handelt sich hierbei um das gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Die Sanierung soll durch monatliche Überschüsse sowie durch Mittel von dritter Seite finanziert werden.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 17.10.2025
Anmeldefrist: 03.12.2025
Insolvenzverwalter: Mag.Dr. Franz Mitterbauer
Prüfungstagsatzung: 17.12.2025
Sanierungsplantagsatzung: 21.01.2026
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000