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Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung im Insolvenzverfahren Klemens Hallmann

Information zur ersten Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung im Insolvenzverfahren Klemens Hallmann

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass der Sanierungsverwalter in der heutigen, ersten Gläubigerversammlung die Fortsetzung des Verfahrens als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung befürwortet hat, da diese für die Gläubiger derzeit keinen Nachteil darstellt. Auch wurde von keinem der anwesenden Gläubiger ein Entzug der Eigenverwaltung beantragt.

Zur heutigen Gläubigerversammlung erschien der Schuldner gemeinsam mit den von ihm beauftragen Schuldnervertretern. Gemäß Bericht des Verwalters ist der Schuldner sehr kooperativ und bemüht, sodass die Zusammenarbeit gut funktioniert. Daher werden dem Sanierungsverwalter auch alle erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Die Fortführung des Unternehmens erfolgt nach erster Information friktionsfrei und der aktuelle Finanzplan kann eingehalten werden.

Der Sanierungsverwalter hat erwartungsgemäß ausführlich Bericht erstattet und einen Überblick über die bisherigen Ereignisse gegeben. Derzeit ist dieser vor allem mit der Überprüfung der Vermögenslage des Schuldners beschäftigt. Zwecks Bewertung der verschiedenen Aktiva werden noch Sachverständige mit dem Erstellen von Gutachten zu beauftragen sein.

Gläubiger können ihre Forderungen noch bis zum Ende der Anmeldefrist am 30.09.2025 beim Insolvenzgericht einbringen. Aus diesem Grund kann zur Höhe der tatsächlichen Gesamtverbindlichkeiten keine seriöse Angabe gemacht werden. Der Schuldner selbst beziffert seine Verbindlichkeiten bekanntlich mit rund EUR 57 Mio., wobei hiervon rund EUR 20 Mio. auf unbesicherte Gläubiger entfallen. Darüber hinaus bestehen aufgrund von abgegeben Haftungserklärungen und Garantien im Zusammenhang mit der SÜBA-Gruppe Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 75 Mio., sodass der Schuldner derzeit von Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 95 Mio. ausgeht.

Der Schuldner selbst ist zu 100 % Eigentümer der Hallmann Holding International Investment AG, welche wiederum Hauptaktionärin der SÜBA AG war. Die Mehrheit der Aktien wurden zwischenzeitig an einen Investor veräußert. Im Sanierungsverfahren der SÜBA AG wurde von den Gläubigern ein Sanierungsplan mit einer Quote von 20 % angenommen. Die Frist zum Erlag der Bestätigungsvoraussetzung endet am 30.09.2025. Kann der Sanierungsplan der SÜBA AG bestätigt werden, ist davon auszugehen, dass diesbezügliche Haftungen und Garantien im Sanierungsverfahren von Klemens Hallmann nicht schlagend werden. Es bleibt somit die tatsächliche Höhe der Gesamtverbindlichkeiten abzuwarten.

Auch aus diesem Grund kann noch keine seriöse Einschätzung zur Angemessenheit oder Erfüllbarkeit des derzeit angebotenen Sanierungsplanes von 30 % getroffen werden und die Prüfungsergebnisse bleiben noch abzuwarten.

Der Schuldnervertreter hat zur beabsichtigten Finanzierung des angebotenen Sanierungsplanes ausgeführt, dass diese durch eine Verwertung des schuldnerischen Vermögens beabsichtigt ist.

Die nächste Tagsatzung findet am 14.10.2025 statt. Im Zuge dieser Tagsatzung werden zu den von den Gläubigern zur Anmeldung gebrachten Forderungen, die jeweiligen Prüfungserklärungen des Sanierungsverwalters sowie des Schuldners abgegeben.

Die Abstimmung über den angebotenen Sanierungsplan wurde für den 28.10.2025 anberaumt.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland

Tel: 05 04 100 – 1380