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Heutal-Lift GmbH Unken

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der Heutal-Lift GmbH Unken, FN 297982i, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Salzburg zu 44 S 42/26i eröffnet wurde.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Bukovc aus Salzburg bestellt.

Unternehmensdaten

Die im Jahr 2007 gegründete Schuldnerin hat ihren Sitz in Unken und betreibt Sportanlagen, insbesondere Liftanlagen und Skipisten, sowie Parkplätze. Der Liftbetrieb bildet den Schwerpunkt des Wintergeschäfts, während die Parkplätze ganzjährig von Wintersportlern und Wanderern genutzt werden.

Zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung beschäftigt das Unternehmen neben dem Geschäftsführer keine Dienstnehmer.

Insolvenzursachen

Die Gründe für das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Insolvenzschuldnerin insbesondere auf die letzten schneearmen Winter und den damit verbundenen Rückgang der Skierdays zurück. Hinzu kamen eine zeitweise eingeschränkte Erreichbarkeit aus Bayern, eine zu geringe Auslastung während der Sommermonate, gestiegene Kosten, hohe Altlasten sowie eine bislang nicht ausreichend gebündelte Gesamtführung. Die vorhandenen Beschneiungsanlagen sind derzeit noch nicht voll funktionsfähig, wodurch die Auswirkungen der schneearmen Winter zusätzlich verstärkt wurden.

Vermögen

Die Schuldnerin ist nach den vorliegenden Angaben überschuldet und zahlungsunfähig. Von der Insolvenz sind 37 Gläubiger betroffen. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt rund EUR 1,025 Mio.

Zum Vermögen gehören insbesondere eine Betriebsliegenschaft mit der Liftstation sowie betriebliches Anlagevermögen. Die Liegenschaft ist mit einem Pfandrecht belastet. Teile des Betriebsvermögens stehen unter Eigentumsvorbehalt.

Weitere Vorgangsweise

Die Schuldnerin strebt eine Sanierung des Unternehmens an.

Der vorgelegte Sanierungsplan sieht für die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent vor, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Davon sollen 5 Prozent binnen zwei Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans als Barquote ausgeschüttet werden. Die
weitere Teilquote von 15 Prozent soll spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Sanierungsverfahrens bezahlt werden.

Die vorgesehene Barquote von 5 % soll von dritter Seite finanziert werden.

Verfahrensdaten

Eröffnung: 29.10.2026
Anmeldefrist: 04.01.2027
Insolvenzverwalter: Dr. Robert Bukovc, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg
Prüfungstagsatzung: 18.01.2027
Sanierungsplantagsatzung: 18.01.2027

Forderungsanmeldungen können bereits ab sofort über den AKV durchgeführt werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Salzburg
Tel: 05 04 100 – 5000