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hofer forschungs- und entwicklungs GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die hofer forschungs- und entwicklungs GmbH, FN344126v ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und deshalb einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung beim zuständigen Landesgericht Steyr eingebracht hat. Der AKV EUROPA erwartet, dass das Verfahren in Kürze eröffnet wird.

Über die wesentlichen Verfahrensdaten werden wir Sie in einem gesonderten Schreiben informieren

Insolvenzursachen

Die die hofer forschungs- und entwicklungs GmbH mit Sitz in 4400 Sankt Ulrich bei Steyr, hat am heutigen Freitag, den 08.08.2025 beim Landesgericht Steyr einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt hat. Der AKV EUROPA geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb der nächsten Tage eröffnet werden wird.

Die antragstellende Schuldnerin ist im Bereich Forschung und Entwicklung in der Automobilindustrie tätig und gehört zur Unternehmensgruppe der international tätigen hofer-Gruppe mit Sitz in Deutschland. Diese ist insbesondere im Bereich der Antriebsentwicklung für die Automobilindustrie tätig, mit Fokus auf elektrifizierte Antriebe.

Die Antragstellerin beschäftigt derzeit 64 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der hofer forschungs- und entwicklungs GmbH sind laut Eröffnugsantrag und Angaben der Schuldnerin auf eine Kombination aus strukturellen, finanziellen sowie operativen Faktoren zurückzuführen, die sich über mehrere Jahre hinweg aufgebaut haben:

1. Forderungsausfälle gegenüber verbundenen Unternehmen
Ein zentraler Auslöser der Zahlungsunfähigkeit ist die hohe Forderung gegenüber der hofer AG, die sich auf rund EUR 2,66 Mio. beläuft. Da über die hofer AG selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist diese Forderung nur mit einer geschätzten Quote von 5 % realisierbar. Dies bedeutet einen faktischen Forderungsausfall von über EUR 2,5 Mio., was die Liquidität der Gesellschaft massiv beeinträchtigt hat. Grund für die Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft ist der starke Strukturwandel in der Automobilindustrie, der dazu geführt hat, dass seit einigen Jahren Eigentwicklungen, in die viel Kapital geflossen sind, noch nicht verkauft werden konnten. Hinzu gekommen ist die Schwäche am chinesischen Exportmarkt, der zu starken Umsatzrückgängen in der hofer-Gruppe geführt hat. So seien lange angekündigte und fest eingeplante Großprojekte nicht umgesetzt worden

2. Hohe laufende Personalverpflichtungen
Die Gesellschaft beschäftigt 64 Angestellte, deren laufende Ansprüche (Gehälter, Sozialabgaben, Beendigungsansprüche) sich auf über EUR 3 Mio. summieren. Diese Belastung übersteigt die kurzfristig verfügbaren Mittel bei weitem.

3. Investitionsintensive Struktur
Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren stark in technische Anlagen, Software, Gebäude und Infrastruktur investiert. Diese Investitionen sind zwar bilanziell werthaltig, jedoch nur eingeschränkt verwertbar im Insolvenzfall. Der Zerschlagungswert der Aktiva liegt bei etwa EUR 620.000,00, was einer fiktiven Verteilungsquote von rund 17 % (unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten) entspricht.

Diese Faktoren führten in Summe zur Zahlungsunfähigkeit und somit zur Notwendigkeit, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung zu beantragen.

Vermögenslage und Ausblick

Nach eigenen Angaben der Antragstellerin im Eröffnungsantrag betragen die Passiva rund EUR 3,6 Mio. bei 66 Gläubigern.

Laut dem Eröffnungsantrag beigelegtem Vermögensstatus verfügt die Schuldnerin über Aktivvermögen in Höhe von rund EUR 715.000,00. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Verfahrenskosten ergibt sich sohin eine fiktive Verteilungsquote von etwa rund 17 %. Die vorhandenen Vermögenswerte bestehen überwiegend aus technischen Anlagen, Gebäudeeinrichtungen und der Software, deren Verwertbarkeit im Insolvenzverfahren als stark eingeschränkt anzusehen ist.

Eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit wird von der Schuldnerin angestrebt. Zu diesem Zwecke wurde dem Eröffnungsantrag eine Fortführungsprognose beigelegt. Diese zeigt zum Ende des Prognosezeitraums ein positives Ergebnis von rund EUR 150.000,00.

Sanierungsplanvorschlag

Die Schuldnerin hat bereits mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Annahme eines Sanierungsplans gestellt. Dieser lautet wie folgt:
Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplans.

Der eingebrachte Sanierungsplanantrag entspricht aktuell dem gesetzlichen Mindesterfordernis. Es wird im Laufe des Verfahrens zu eruieren sein, ob dieser Antrag angemessen und finanzierbar ist oder gegebenenfalls entsprechend zu verbessern sein wird.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA

Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000