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HONS Energiesysteme GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die HONS Energiesysteme GmbH, FN 565566s, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Landesgericht Wels eingebracht hat. Das Verfahren wurde am heuten Montag, den 13. April 2026 als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Insolvenzursachen
Die Antragstellerin wurde im Jahr 2021 gegründet und hat ihren Sitz in 4810 Gmunden. Unternehmensgegenstand ist die Planung, Installation und Wartung moderner Heiz- und Energiesysteme. Zu den Schwerpunkten zählen insbesondere Wärmepumpen-, Biomasse- und Hybridsysteme für private wie gewerbliche Kunden.
Aktuell beschäftigt das Unternehmen 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 7 Arbeiter und 14 Angestellte.
Der wirtschaftliche Einbruch setzte im Jahr 2025 ein, nachdem zuvor durchaus erfolgreich gewirtschaftet wurde. Entscheidende Ursachen für den Insolvenzantrag waren:
- Ein massiver Rückgang öffentlicher Förderungen für moderne Heiz- und Energiesysteme,
- die weiterhin angespannte Lage in der Baubranche, die bereits seit 2023 durch geringe Nachfrage und abgeschwächte Konjunktur geprägt ist sowie
- hohe Inflation und Zinsen, die Investitionsentscheidungen erschwerten.
Obwohl gegen Ende 2025 wieder ein Anstieg der Auftragslage erkennbar war, waren die liquiden Mittel zu diesem Zeitpunkt weitgehend aufgebraucht. Eine Insolvenz konnte nicht mehr abgewendet werden und kam es folgerichtig nunmehr zum Insolvenzeröffnungsantrag,
Vermögenslage
Im Eröffnungsantrag werden Verbindlichkeiten von rund EUR 3,4 Mio. angeführt, dies bei rund 135 Gläubigern.
Zu vorhandenen Aktivpositionen liegen derzeit noch keine detaillierten Informationen vor. Die Schuldnerin verfügt jedenfalls über kein Liegenschaftsvermögen. Wenngleich Anlagevermögen vorhanden sein dürfte, wurde dessen Wert im Eröffnungsantrag nicht beziffert. Forderungen gegen Debitoren bestehen im Ausmaß von rund EUR 380.000,00, sind jedoch laut Angaben im Eröffnungsantrag vollständig zediert.
Prognose
Der operative Unternehmensbetrieb wird aktuell fortgeführt und beabsichtigt die Schuldnerin, im Rahmen eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung weitergeführt zu werden. Der aktuell vorgelegte Sanierungsplanantrag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen
7,5 % nach 12 Monaten
7,5 % nach 24 Monaten
Ob dieser Sanierungsplanantrag schlussendlich angemessen und finanzierbar ist, wird durch den bestellten Insolvenzverwalter Dr. Karl Bergthaler, Rechtsanwalt in 4813 Altmünster im Zuge des Sanierungsverfahrens zu prüfen sein.
Weiters gibt die Schuldnerin an, dass „intensive Verhandlungen mit einem finanzstarken Investor“ geführt werden, wodurch die Fortführung des Unternehmens gewährleistet werden soll.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 13.04.2026
Anmeldefrist: 28.05.2026
Insolvenzverwalter: Dr. Karl Bergthaler, Rechtsanwalt in 4813 Altmünster
Prüfungstagsatzung: 11.06.2026
Sanierungsplantagsatzung: 16.07.2026
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000

