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IKJF – Institut für Kind, Jugend und Familie GmbH
Die IKJF – Institut für Kind, Jugend und Familie GmbH mit Sitz in 8010 Graz, Moserhofgasse 42 meldet Insolvenz an.
135 Dienstnehmer und 22 Gläubiger betroffen.
Die Passiva werden mit EUR 1.386.344,55 beziffert, denen Aktiva in der Höhe von EUR 729.314,65 gegenüberstehen sollen.
Angestrebt wird eine Weiterführung nach Schließung einzelner Teilbereiche des Unternehmens sowie der Abschluss eines 20%igen Sanierungsplans zahlbar binnen 2 Jahren.
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt:
Die IKJF – Institut für Kind, Jugend und Familie GmbH mit Sitz in 8010 Graz, Moserhofgasse 42 hat beim Landesgericht für ZRS Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Dieses Sanierungsverfahren wurde mit heutigem Datum eröffnet.
Unternehmensdaten
Das Unternehmen wurde am 01.10.2022 gegründet. Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist Herr Dr. Philip Streit.
Das Unternehmen ist im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie psychologischer Dienstleistungen tätig und engagiert sich für die individuelle Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, wobei die Tätigkeitsschwerpunkte in „Flexiblen Hilfen“, bedarfsorientierter Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen und in der „Schulassistenz“ liegen. Die Leistungen werden an den Standorten Graz, Bruck/Mur und Liezen angeboten.
Im Unternehmen sind 135 Dienstnehmer beschäftigt.
Insolvenzursachen & Vermögenslage
Die Zahlungsunfähigkeit wird auf eine Reihe struktureller, finanzieller und rechtlicher Entwicklungen zurückgeführt, die insgesamt zu einer dauerhaften Erhöhung der Kostenbasis und zu erheblichen Einschränkungen auf der Ertragsseite geführt haben.
Einerseits sei es infolge einer GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) sowie einer Umstufung im Kollektivvertrag zu einer rückwirkenden Erhöhung der Personalkosten und der lohnabhängigen Abgaben gekommen, woraus nicht nur erhebliche Nachzahlungen, sondern auch eine Steigerung der laufenden Personalaufwendungen resultiert.
Zudem sei durch die Aufnahme psychologischer Behandlungen in das Sozialversicherungsrecht und der damit verbundenen Bezuschussung ausschließlich für klinische PsychologInnen im niedergelassenen bzw. freien Verhältnis die Möglichkeit entfallen, umsatzstarke Leistungen im Bereich Kinder und Jugendhilfe weiterhin anzubieten, was zu signifikanten Umsatzeinbußen geführt habe.
Die von der Geschäftsführung gesetzten Gegenmaßnahmen konnten demgegenüber die entstandenen Kostensteigerungen und Einnahmeverluste nicht hinreichend kompensieren.
Die Passiva werden mit EUR 1.386.344,55 benannt, denen Aktiva in der Höhe von EUR 729.314,65 gegenüberstehen.
Weitere Vorgangsweise
Angestrebt wird die Fortführung und Sanierung des Unternehmens, wobei geplant ist die Arbeitsbereiche „Schulassistenz“ und „Psychologische Beratung und Therapie (M42)“ zu schließen. Der Bereich „Flexible Hilfen“ soll hingegen fortbetrieben werden.
Derzeit wird den Gläubigern eine den Mindesterfordernissen entsprechende Sanierungsplanquote (20 % binnen 2 Jahren) angeboten.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 06.11.2025
Anmeldefrist: 02.01.2026
Insolvenzverwalter: Mag. Herbert Ortner, Rechtsanwalt, Grieskai 44, 8010 Graz
Berichts- und Prüfungstagsatzung: 15.01.2026, 10.50 Uhr
Sanierungsplantagsatzung: 05.02.2026, 10.30 Uhr
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Graz
Tel: 05 04 100 – 8000
Mag. Wolfgang Schukle
Tel: 05 04 100-8000

