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ATG Agrartechnikgeräte GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die ATG Agrartechnikgeräte GmbH, FN530857y, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und deshalb einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beim Landesgericht Linz eingebracht hat. Der AKV EUROPA erwartet, dass das Verfahren in den nächsten Tagen eröffnet wird.

Insolvenzursachen

Die antragstellende Schuldnerin wies im Jahr 2022 noch ein knapp positives Ergebnis nach Steuern aus, erwirtschaftete jedoch 2023 ein negatives Betriebsergebnis von rund EUR 890.000,00.

Nach Angaben im Eröffnungsantrag seien die Gründe für den wirtschaftlichen Einbruch vielfältig.
Zum einen ist der bisherige Geschäftsführer Ende September 2023 verstorben und war das Unternehmen bis zum Eintritt des nunmehrigen Geschäftsführers ohne leitende Führungskraft. Nach der Corona-Pandemie habe der frühere Geschäftsführer Angst vor Lieferengpässen gehabt, weshalb er zu teuer eingekauft und dafür Kredite aufgenommen habe, um die (überteuerte) Ware zu finanzieren. Im selben Zeitraum sei es jedoch zu einem Einbruch im relevanten Markt gekommen beziehungsweise sei es aufgrund der mangelnden Nachfrage zu einem massiven Preisverfall gekommen.

Hinzugekommen sei, dass das Unternehmen im Vertrieb beziehungsweise im Verkauf sehr schlecht aufgestellt war und konnten somit die notwendigen Kunden und Umsätze nicht akquiriert und generiert werden.

Schlussendlich habe die Hausbank die Kredite fällig gestellt, wodurch endgültig Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingetreten sei.

Von der Insolvenz der ATG Agrartechnikgeräte GmbH sind 4 Dienstnehmer betroffen.

Vermögenslage und Ausblick

Die Verbindlichkeiten bei 23 Gläubigern sollen etwa EUR 3 Mio. betragen.

Das vorhandene Vermögen wird im Eröffnungsantrag mit rund EUR 740.000,00 bewertet, wobei rund EUR 470.000,00 auf die vorhandenen Vorräte entfallen. Kundenforderungen belaufen sich auf rund EUR 135.000,00. das Kassa- und Bankguthaben auf rund EUR 100.000,00.

Die Schuldnerin plant die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit.

Bereits im Eröffnungsantrag hat die Schuldnerin zu diesem Zwecke einen Sanierungsplanantrag gestellt, wonach beabsichtigt wird, eine Quote von 30 % an die Gläubiger auszubezahlen, zahlbar in Form einer Barquote in Höhe von 10 %, welche binnen 4 Wochen zu erlegen ist, sowie weitere 10 % binnen 12 Monaten und weitere 10% binnen 24 Monaten, dies jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.

Nach der Übernahme des neuen Geschäftsführers habe die antragstellende Schuldnerin bereits diverse Schritte gesetzt, um die Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen. So wurde beispielsweise eine neue Homepage erstellt, die Lagerware reduziert, teure Vertriebsmitarbeiter gekündigt und generell der Vertrieb neu aufgestellt. Außerdem wurde die Angebotspalette aktualisiert und verbreitert.

Die Schuldnerin ist optimistisch, dass das Unternehmen unter der neuen Leitung und aufgrund des Vorhandenseins von großem Umlaufvermögen überlebensfähig sei.

Gemäß Liquidationsstatus ergäbe sich eine Verteilungsquote von rund 15 %, weshalb der angebotene Sanierungsplan angemessen sei.

Die Angaben der Antragstellerin werden im Laufe des Verfahrens vom noch zu bestellenden Verwalter zu überprüfen und die Angemessenheit des Sanierungsplans zu beurteilen sein. Weiters wird das Insolvenzgericht zu prüfen haben, ob die Voraussetzung für ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung vorliegen oder ob der Antragstellerin die Eigenverwaltung zu entziehen ist.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000