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DSA DOOR SYSTEMS GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der Firma DSA DOOR SYSTEMS GmbH, FN 517132p, mit Sitz in Güssing, beim Landesgericht Eisenstadt zu GZ 26 S 133/25y ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Unternehmensdaten
Bei der Antragstellerin handelt es sich um ein Unternehmen, welches sich mit der Produktion, dem Handel und dem Service von Torsystemen sowie dem Handel mit Waren aller Art beschäftigt. Die Produkte werden von der Antragstellerin als Lizenznehmerin unter der Marke „Guttomat“ vertrieben.
Auf den medialen Auftritt der Antragstellerin abrufbar unter
dürfen wir verweisen.
Das Unternehmen der Antragstellerin beschäftigt zum Zeitpunkt der Antragstellung 21 Dienstnehmer, davon 9 Angestellte und 12 Arbeiter.
Insolvenzursachen / Vermögenslage
Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Antragstellerin auf die nach wie vor angespannte Situation im Bau- bzw. Baunebengewerbe. Auch haben die eingeleiteten Sanierungsschritte, nämlich die Auslagerung der Produktion von Industrieorten, die Reduzierung der Mitarbeiterzahl einschließlich Schließung der Konstruktionsabteilung und die Schließung bzw. Auslagerung der Montageabteilung auf Grund der allgemeinen negativen Konjunkturentwicklung nicht die erwarteten Auswirkungen gezeigt.
Die Antragstellerin beziffert ihre Aktiva mit EUR 1,5 Mio. Demgegenüber stehen Passiva in der Höhe von EUR 3,3 Mio.. Gemäß der uns vorliegenden Unterlagen sind vom gegenwärtigen Insolvenzverfahren derzeit rund 110 Gläubiger betroffen.
Es befinden sich keine Liegenschaften im Eigentum der Antragstellerin, die Antragstellerin hält auch keine Beteiligungen.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse werden im Zuge des Verfahrens durch die zuständige Insolvenzverwaltung überprüft.
Weitere Vorgangsweise
Die Antragstellerin beabsichtigt im Rahmen des beantragten Sanierungsplans die Fortführung des Unternehmens.
Die Schuldnerin bietet in ihrem Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung nachstehenden Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20%-ige Quote zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Die Quote soll nach eigenen Angaben aus der Fortführung finanziert werden.
Die erstellten Planungen zeigen, dass die Fortführung mit Überschüssen möglich ist. Es bleibt durch wird von der Insolvenzverwaltung zu überprüfen sein, ob die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens finanzierbar und im Interesse der Gläubiger ist.
Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Auch ist der Frage nachzugehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Sanierungsplan, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.
Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen und stellen wir Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 17.11.2025
Anmeldefrist: 29.12.2025
Insolvenzverwalter: Dr. Klaus Dörnhöfer, Rechtsanwalt
Prüfungstagsatzung: 12.01.2026
Sanierungsplantagsatzung: 26.01.2026
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380

