woman_slider

AKV-Mitgliedschaft

Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft:

  • AKV-Schutzpaket
  • AKV-ONLINE Service rund um die Uhr
  • einfache Beauftragung
  • günstige Tarife

Weitere Infos

1. Halbjahr 2021

// Die neuen Gesetzesvorhaben und deren Auswirkungen auf das 2. Halbjahr 2021

Mit 1. Juli 2021 trat die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) in Kraft, ein weiteres Gesetz (RIRUG), das eine EU Richtline über die Restrukturierung und Insolvenzen umsetzt, wird in den nächsten Tagen folgen. Beide Reformen werden wesentliche Auswirkungen auf zukünftige Insolvenzverfahren haben.

Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) führt ein neues Insolvenzverfahren, das „Gesamtvollstreckungsverfahren“, im Bereich der Privatinsolvenz ein. Die Gesamtreform des Exekutionsrechtes soll das Zusammenwirken zwischen Exekutions- und anschließendem Insolvenzverfahren effektiver gestalten. Nach einer bereits im Exekutionsverfahren festgestellten „offenkundigen Zahlungsunfähigkeit“ soll diese veröffentlicht werden. Die Gläubiger werden bezüglich ihrer Ansprüche auf das Insolvenzverfahren verwiesen, sodass zukünftig vermehrt von Gläubigerseite Insolvenzanträge gestellt werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch ein neues Gesamtvollstreckungs-verfahren im Privatkonkursbereich eingeführt, das ein Insolvenzverfahren ist, welches über einen Gläubigerantrag eröffnet wird. Ziel ist es die Verwertungserlöse und das pfändbare Einkommen gleichmäßig auf die Gläubiger zu verteilen.

Das RIRUG, welches eine EU Richtline über die Restrukturierung und Insolvenzen bis zum 17.07.2021 umsetzen muss, wird in Kürze ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren einführen. Gleichzeitig werden auch die Entschuldungsfristen am Privatkonkurssektor verkürzt.

Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden, hat diese Novelle bereits die Insolvenzentwicklung der letzten Wochen beeinflusst, während die GREx beträchtliche Auswirkungen auf die zukünftige Insolvenzentwicklung haben wird.

Bevor wir diese Auswirkungen am Ende des Kommentars kurz darstellen, wollen wir einen Rückblick auf die Insolvenzentwicklung des 1. Halbjahres 2021, differenziert nach Firmen- und Privatinsolvenzen, vornehmen.

// Firmeninsolvenzen

Die Entwicklung im 1. Halbjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

2020

 

 2021

Eröffnete Verfahren

1 095

700

– 36,1 %

Abgewiesen mangels Kostendeckung

875

415

– 52,6 %

Firmeninsolvenzen gesamt

1 970

1 115

– 43,4 %

 

 

 

 

 

Die eröffneten Firmeninsolvenzen haben im 1. Halbjahr 2021 um 36,1 % von 1 095 auf nur 700 Verfahren abgenommen. Ein Vergleich mit den Zahlen vor Ausbruch der Corona-Pandemie zeigt, dass 2021 sogar 54 % weniger Verfahren als im 1. Halbjahr 2019 eröffnet wurden.

Die folgende Grafik zeigt die Anzahl der monatlichen Insolvenzeröffnungen in den letzten 3 Jahren und dokumentiert, dass seit Juni 2021 eine Trendwende in Sicht ist. Zurückzuführen ist diese Trendwende auf das Auslaufen der gesetzlichen Stundungen durch die COVID-19 Gesetzgebung und der langsam wieder anlaufenden Gläubigerantragsstellungen durch die öffentliche Hand.

// Eröffnete Firmeninsolvenzen pro Monat

Firmeninsolvenzen 2019-2021 Vergleich

Bereits Ende Juni verringerte sich der Rückgang der Firmeninsolvenzeröffnungen, sodass im 2. Halbjahr 2021 zunächst mit einer Rückkehr zu den monatlichen Vorjahresinsolvenzzahlen gerechnet wird. Aufgrund der „Safety-Car“-Phase der Abgabengläubiger werden wir heuer voraussichtlich die Vorjahreszahlen noch nicht erreichen. Ein Angleichen an die Verfahrenszahlen vor Ausbruch der Corona-Pandemie 2019 wird erst für das Jahr 2022 erwartet.

// Gesamtpassiva der eröffneten Unternehmensinsolvenzen

 Die Gesamtpassiva haben sich im 1. Halbjahr bundesweit wie folgt entwickelt:

2021 EUR 369.584.000,–
2020 EUR 2.919.883.000,–

Es zeigt sich ein markanter Rückgang der Verbindlichkeiten, was daran lag, dass im 1. Halbjahr 2021 keine Großinsolvenz mit Verbindlichkeiten von über EUR 100 Mio. zu verzeichnen war, während diese im Vorjahr insbesondere durch die Insolvenzfälle der Commerzialbank Mattersburg und deren Eigentümer-genossenschaft außergewöhnlich hoch waren.

Die nach Passiven gereiht größte Insolvenz Österreichs im 1. Halbjahr 2021 war der Insolvenzfall der „die EIGENTUM“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. am Landesgericht Wr. Neustadt mit Verbindlichkeiten in Höhe von circa EUR 57,7 Mio. Hier ist derzeit die Finanzierung eines Sanierungsplans durch die Verwertung der Liegenschaften angedacht.Es zeigt sich ein markanter Rückgang der Verbindlichkeiten, was daran lag, dass im 1. Halbjahr 2021 keine Großinsolvenz mit Verbindlichkeiten von über EUR 100 Mio. zu verzeichnen war, während diese im Vorjahr insbesondere durch die Insolvenzfälle der Commerzialbank Mattersburg und deren Eigentümer-genossenschaft außergewöhnlich hoch waren.

An 2. Stelle liegt die Verlassenschaft nach KR Ing. Hubert Palfinger am Landesgericht Salzburg mit geschätzten Passiva von EUR 30 Mio. In diesem Verfahren hat die gerichtliche Prüfungstagsatzung noch nicht stattgefunden, sodass noch nicht bekannt ist, in welcher Höhe die Gläubiger tatsächlich Forderungen angemeldet haben.

An dritter Stelle der nach Passiven größten Insolvenzen Österreichs liegt die AIK Energy Austria GmbH mit Verbindlichkeiten um derzeit EUR 15 Mio. In diesem Verfahren musste der Sanierungsplan zunächst zurückgezogen werden. Sollte die Sanierung jedoch endgültig scheitern, ist damit zu rechnen, dass sich die Verbindlichkeiten – durch Schließungs- und Beendigungskosten – auf EUR 30 Mio. erhöhen werden.

// Gefährdete Arbeitsplätze

 Die Anzahl der von Insolvenzverfahren betroffenen Arbeitsplätze hat sich im 1. Halbjahr bundesweit wie folgt entwickelt:

2021 2 844
2020 8 512

Nach Dienstnehmern gereiht handelt es sich bei der ASB Graz gemeinnützige Rettung und Soziale Dienste GmbH mit 311 Dienstnehmern um die größte Insolvenz im vergangenen Halbjahr. Zwischenzeitig wurden die von dieser Gesellschaft betriebenen Pflegeheime an einen Erwerber übertragen.

Gefolgt wird diese von der Smartcab Services GmbH mit 142 Dienstnehmern. Es handelt sich hierbei um ein Taxiunternehmen, in dessen Umfeld in der Vergangenheit bereits mehrere Insolvenzen anhängig waren bzw. sind.

An dritter Stelle befindet sich die Insolvenz der Bundy Bundy STYLE IN GmbH. Auch in diesem Insolvenzfall kam es zur Schließung, sodass der Verlust der Arbeitsplätze von 120 Dienstnehmern (insbesondere Frisör/innen) die Folge war.

In den Bundesländern war der größte Rückgang an eröffneten Firmeninsolvenz-verfahren in Vorarlberg mit einer Abnahme von 2/3 zu verzeichnen, gefolgt von Kärnten (- 59,32 %). In Wien hat der Rückgang an eröffneten Firmeninsolvenzen minus 27,11 % betragen.

// Privatinsolvenzen

Die Entwicklung im 1. Halbjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

2020

 

 2021

Eröffnete Verfahren

3 397

3 242

– 4,6 %

Abgewiesen mangels Kostendeckung

400

246

– 38,5 %

Firmeninsolvenzen gesamt

3 797

3 488

– 8,1 %

 

 

 

 

 

Sowohl die eröffneten als auch die abgewiesenen Konkursanträge haben abgenommen. Die gesamten eröffneten Privatinsolvenzen sind auf 3 242 Verfahren um 4,6 % zurückgegangen. In den Beobachtungszeitraum des Vorjahres fällt jedoch ein wochenlanger Gerichts-Lockdown, sodass sich ein Vergleich zu 2019 anbietet. Bei einem Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 zeigt sich hingegen eine Abweichung zum Normalzustand von – 35,07 %.

Daraus kann bereits abgeleitet werden, dass zuletzt Schuldner die neuerliche Gesetzesänderung und die angekündigte verkürzte Entschuldungsfrist abgewartet haben.

Die größte Abnahme war in Salzburg (- 33,5 %) zu verzeichnen, während es im Burgenland (+ 22,22%) und Wien (+ 5,16 %) bereits wieder zu einem Anstieg im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 gekommen ist. 

Die Gesamtpassiva der Privatinsolvenzen ist von EUR 457 Mio. im Vorjahr auf EUR 311 Mio. gesunken, woraus sich eine Durchschnittsverschuldung in Höhe von EUR 95.000,– ergibt. Auch diese ist im Vergleich zum Vorjahr (EUR 134.700,–) um 28,8 % gesunken ist.

// Eröffnete Privatinsolvenzen pro Monat

Privatinsolvenzen 2019 - 2021 Vergleich

Wie bereits im letzten Jahr haben sich auch heuer Privatinsolvenzen in die größten Insolvenzen Österreichs eingereiht. Besonders hervorzuheben ist der Privatkonkurs eines Aufsichtsrates der – seit 2018 – insolventen WW Holding AG (Wienwert). Wie bei den bisherigen aufsehenerregenden Privatinsolvenzen mit hohen Passiva in der Vergangenheit, hängt auch diese Privatinsolvenz mit persönlichen Haftungen zusammen. In diesem Verfahren wurden Forderungen von über EUR 40 Mio. zur Anmeldung gebracht. Da hierzu jedoch noch keine gerichtliche Prüfungstagsatzung stattgefunden hat, wurde die Privatinsolvenz von Wolfgang Sedelmayer lediglich mit den, laut im Antrag angegeben, EUR 5,3 Mio. berücksichtigt. Jedenfalls werden die Passiva dieser Privatinsolvenz die Gesamtpassiva und Durchschnittsverschuldung der Gesamtjahresstatistik 2021 wesentlich erhöhen.

Bereits jetzt ist es so, dass die Durchschnittsverschuldung der Männer mit EUR 115.100,– im Vergleich zu jener der Frauen mit EUR 64.400,– fast doppelt so hoch ist (+ 44 %).

// Zukünftige Auswirkungen der beiden Novellen und sonstigen Gesetzesänderungen am Insolvenzsektor

Auswirkungen auf Firmeninsolvenzen:

Safety-Car“-Phase soll zu raschen Anstieg der Insolvenzzahlen verhindern

Der Einbruch der Insolvenzzahlen seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist einzig auf die COVID-19 Gesetzgebung (gesetzliche angeordnete Stundungen, Aussetzen der Insolvenzantragspflicht, keine Insolvenzantragsstellung durch die öffentliche Hand etc.) zurückzuführen. Einige dieser COVID-19 Gesetze sind nun mit Ende Juni ausgelaufen: Die Pflicht zur Insolvenzantragsstellung besteht wieder im ursprünglichen Ausmaß. In den letzten Monaten lagen kaum Eigenanträge auf Insolvenzeröffnungen im Bereich der Firmeninsolvenzen vor.

Auch die gesetzlich angeordneten Stundungen von Abgabenverbindlichkeiten endeten mit 30.06.2021. Jetzt geht es um die Rückzahlung dieser angesammelten Schuldenberge. Um aber eine sofortige Welle an Insolvenzantragstellungen zu vermeiden, wurde nun der öffentlichen Hand eine „Safety-Car-Phase“ angeordnet.

Verbindlichkeiten bei der öffentlichen Hand sind dann ab 1.Juli nicht fällig, wenn im Vorfeld Ratenvereinbarungen getroffen wurden. In einer 1. Phase von 3 Monaten kann dabei keine Rückzahlung angeboten werden. In zwei nachfolgenden Phasen sind dann die Rückstände in einem restlichen Zeitraum von 33 Monaten zur Gänze zurückzuzahlen.

Aus diesem Grund wird es auch in den nächsten Monaten nur zu einem langsamen Anstieg der Firmeninsolvenzen kommen, so dass der AKV damit rechnet, dass erst ab 2022 die Insolvenzzahlen vor der COVID-19-Pandemie erreicht werden.

Obwohl öffentliche Stellen während des bisherigen Verlaufs der Corona Pandemie kaum Insolvenzanträge gestellt haben, wurden trotzdem im ersten Halbjahr 2021 die überwiegende Mehrheit der Verfahren durch Gläubigeranträge eröffnet. Dies zeigt, dass Unternehmer die gesetzliche Aussetzung der Insolvenzantragspflicht genutzt haben, um keine Eigenanträge stellen zu müssen. Schuldner, die bereits zum 30.06.2021 überschuldet waren, müssen nun aber die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.06.2021 beantragen, wenn sie über keine positive Fortführungsprognose verfügen.

Anstieg der Firmeninsolvenzen seit Auslaufen der COVID-19 Gesetze und Rückkehr zum Niveau vor Corona

Mit Auslaufen dieser COVID-19 Gesetze beobachtet der AKV bereits in den letzten Wochen wieder einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen (insbesondere in Wien) ab der zweiten Juni-Hälfte. Da die überwiegende Anzahl der Insolvenz-verfahren über Gläubiger- und nicht Eigenanträge eröffnet wurden, zeigt, dass überschuldete Unternehmen nach wie vor ihrer Insolvenzantragspflicht nicht nachkommen und die Aufgabe der Marktbereinigung bei den Abgabengläubigern verblieben ist.

Ungewisse Zukunft für neues Reorganisationsverfahren

Nach Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung wird sich zeigen, in wie vielen Fällen das neue Angebot auch tatsächlich angenommen werden wird. Nach einem ersten, erwarteten “Run“ auf diese neue Möglichkeit wird sich erweisen, ob das System praktikabel ist; zumal dieses wesentliche rechtliche Kenntnisse bei den Gläubigern und umfangreiche und gute wirtschaftliche Vorbereitung bei den Schuldnern voraussetzt. Der AKV erwartet eher, dass dieses Vorinsolvenzverfahren nur einen kleinen Anwendungskreis finden wird.

Auswirkungen auf Privatinsolvenzen:

Gesondert zu beurteilen ist die zu erwartende Entwicklung am Privatkonkurssektor.

Bislang wurden Privatinsolvenzen fast ausschließlich durch einen eigenen Antrag des Schuldners eröffnet. Die gerichtliche objektive Feststellung der „offenkundigen Zahlungsunfähigkeit“ soll eine Antragstellung durch Gläubiger erleichtern. Liegt diese vor, können Gläubiger im Regelfall ohne wesentliche Kosten ein Privatinsolvenzverfahren beantragten. Diese Privatinsolvenzen auf Initiative von Gläubigern nennt das Gesetz „Gesamtvollstreckungsverfahren“.

Das Justizministerium rechnet durch diese Reform damit, dass 37 500 Exekutionsanträge gegen 5 000 Verpflichtete wegfallen. Der AKV geht in Übereinstimmung mit dem Justizministerium davon aus, dass hierdurch jährlich 1 000 zusätzliche Privatinsolvenzen eröffnet werden.

Da bei (von Gläubigern beantragten) Gesamtvollstreckungsverfahren keine Vorbereitung des Schuldners auf ein Insolvenzverfahren vorliegt, rechnet der AKV bei diesen zusätzlichen Privatinsolvenzen mit einer wesentlich längeren Verfahrensdauer. Es ist zu befürchten, dass zahlreiche Schuldner nicht gewillt sein werden in einem „aufgezwungenen“ Verfahren mitzuwirken und mangels rechtlicher Beratung nicht in der Lage sind, zielgerichtet Entschuldungsanträge zu stellen.

Die Gesamtvollstreckung wird daher zu verlängerten Verfahren führen.

Bei Entschuldungsinitiative des Schuldners sieht das RIRUG eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf 3 Jahre vor, aber auch nur dann, wenn ein neu eingeführter „Redlichkeitsmaßstab“ (!) eingehalten wird. So gibt es nun auch die Möglichkeit eines Tilgungsplans im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens.

Für Gläubiger bedeutet diese Verkürzung der Rückzahlungsdauer von 7 bzw. 5 auf 3 Jahre, dass diese mit wesentlich geringeren Rückzahlungen oder kompletten Forderungsausfällen zu rechnen haben werden.

Die verkürzte Entschuldungsdauer und der Anstieg der verschuldeten Haushalte durch die COVID-19 Pandemie lassen im Unterschied zu den Firmeninsolvenzen einen kurzfristigen Anstieg erwarten.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

// Rückfragenhinweis

Mag. Franz Blantz                  Dr. Cornelia Wesenauer
Bereichsleiter Insolvenz        Pressesprecherin
Geschäftsstelle Graz              Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 8000             Tel: 05 04 100 – 1380

Die vollständige Insolvenzstatistik steht Ihnen zum Download zur Verfügung: