Hinsichtlich der von der Schuldnerin ausgegebenen Gutscheine sowie „Palmersmünzen“ wurde zwecks Anmeldung dieser Forderungen von der Sanierungsverwalterin folgende Vorgehensweise in Aussicht genommen:
Forderungsanmeldungen der Gutscheingläubiger können nur anerkannt werden, wenn die Kunden die Gutscheine/Münzen im Original abgeben. Vorgeschlagen wird seitens der Verwaltung daher:
- dass Vertreter der Gläubiger die Gutscheine/Münzen entgegennehmen und diese gesammelt vor der Tagsatzung an die Schuldnerin übermitteln bzw.
- Gläubiger, welche die Forderungsanmeldung selbst vornehmen, die Übermittlung der Gutscheine/Münzen selbst an die Schuldnerin übermitteln müssen.
Laut Information der Insolvenzverwalterin Mag. Maria-Christina Nau vom 06.03.2025 können die Münzen und Gutscheinkarten in der Palmers Zentrale an folgenden Tagen abgegeben werden:
- Dienstag, 18.03.2025 von 9:00 – 11:00 Uhr
- Dienstag, 25.03.2025 von 9:00 – 11:00 Uhr
- Donnerstag, 27.03.2025 von 9:00 – 11:00 Uhr
Die Adresse lautet Palmers Textil AG, Palmersstraße 8 /Erdgeschoß, 2351 Wr. Neudorf.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380