Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt:
Der Sanierungsplan der Palmers Textil Aktiengesellschaft wurde von der Mehrheit der Gläubigerschaft angenommen.
Der Fortbestand des traditionellen österreichischen Wäscheunternehmens Palmers ist in die Wege geleitet.
Bei einer errechneten Zerschlagungsquote von 1 bis 3 % hat die Insolvenzverwalterin den Sanierungsplan als wirtschaftlich angemessen erachtet, da die Gläubiger im Alternativszenario eine deutlich geringe Quote erhalten würden.
Der Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 %, zahlbar binnen zwei Jahren, vor.
Eine Barquote von 5 % ist bei der Sanierungsverwalterin bis 30.06.2025 zu erlegen. Die Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplanes ist der fristgerechte Erlag der Barquote sowie das Erfordernis zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Dieses soll bekanntlich von einem Investor aufgebracht werden.
Der Name des Investors ist weiterhin unbekannt.
Verhandlung
Informationen zur Abstimmungstagsatzung im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung der Palmers Textil AG:
Am Landesgericht Wiener Neustadt fand am heutigen Tag die Abstimmung über den 20 %-igen Sanierungsplanvorschlag statt. Dieser wurde von der Mehrheit der Gläubiger angenommen.
Laut „Fahrplan“ des ursprünglichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung der Palmers Textil Aktiengesellschaft war die Abstimmungstagsatzung anfänglich für den 06.05.2025 vorgesehen. Jedoch wurde diese in der Berichts- und Prüfungstagsatzung auf Antrag der Insolvenzschuldnerin auf den 20.05.2025 verschoben. Darüber hinaus wurde die Eigenverwaltung zurückgelegt und übernahm die bisherige Sanierungsverwalterin die operative Geschäftsführung.
Die bisherige Mindestquote für ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wurde auf eine neue Sanierungsplanquote – welche nunmehr lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen in Höhe von 20 % entspricht – reduziert.
Im Rahmen der Restrukturierung- und Reorganisationsmaßnahmen wurden bereits die Personal- und Mietkosten reduziert, sowie unwirtschaftliche Franchiseverträge und sonstige unrentable Vertragsverhältnisse beendet. Aufgrund der planmäßigen Umsetzung der Maßnahmen seit der Insolvenzeröffnung verläuft die Unternehmensfortführung positiv.
Bei einer errechneten Zerschlagungsquote von 1-3 % hat die Insolvenzverwalterin den Sanierungsplan als wirtschaftlich angemessen betrachtet, nachdem im Ergebnis kein realistisches Alternativszenario zum Sanierungsplanangebot besteht, welches die Gläubigerschaft finanziell besserstellt.
Informationen zum Einstieg eines Investors
Bereits bei Antragstellung hat das Unternehmen offengelegt, dass die Finanzierung eines Sanierungsplans nur durch den Einstieg eines Investors möglich ist. Nunmehr kann mitgeteilt werden, dass die Verhandlungen mit dem Investor bereits weit fortgeschritten sind und damit die Erfüllbarkeit des Sanierungsplanangebots in die Wege geleitet wurde.
Der Einstieg des Investors soll auf Ebene der Muttergesellschaft stattfinden. Beabsichtigt ist daher die Übernahme der P Tex Holding GmbH (FN 206839a) sowie der Tochtergesellschaft – die Palmers Vermögensverwaltung und Beteiligungs GmbH (FN 114073f) – an der die Schuldnerin eine Beteiligung von 50,01 % hält. Diese ist auch Haupteigentümerin der Ökopark Wiener Neudorf ÖWN GmbH (FN 280752x), welche die Liegenschaft in Wiener Neudorf besitzt.
Sanierungsplanerfordernis
Es wurden bislang 1558 Anmeldungen mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von EUR 76,64 Mio. bei Gericht eingebracht. Hiervon wurden Forderungen in Höhe von rund EUR 40,33 Mio. anerkannt. Die restlichen Forderungen in Höhe von EUR 36,31 Mio. wurden bestritten.
Zudem ergeben sich aus der Buchhaltung der Schuldnerin bislang noch nicht zur Anmeldung gebrachte Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 4,4 Mio., welche jedoch bei der Erfüllung des Sanierungsplans zu berücksichtigen sind.
Somit ergibt sich ein Sanierungsplanerfordernis in Höhe von rund EUR 16,2 Mio., da die Fristen zur Einbringung und Abklärung der bestrittenen Forderungen noch nicht abgelaufen sind. Aus diesem Grund hat die Schuldnerin auch diese Verbindlichkeiten vorläufig bei der Sanierungsplanquote zu berücksichtigen.
Sanierungsplan
Angeboten wurde folgender Sanierungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20 %-ige Quote, zahlbar wie folgt:
- eine 5 %-ige Barquote binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag des Erfordernisses für der Barquote sowie der Verfahrenskosten bis 30.06.2025.
- weitere je 5 % binnen 12, 18 sowie 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans.
Die Kapital- und Kopfmehrheit stimmten diesem Sanierungsplan zu.
Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplanes erfolgt jedoch erst nach dem Erlag des Erfordernisses für die Barquote sowie der Verfahrenskosten. Mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses wäre das Insolvenzverfahren der Palmers Textil AG aufgehoben.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380