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Schanda Mode GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt:
Über das Vermögen der traditionsreichen Schanda Mode GmbH, FN236598p mit Sitz in Wels wurde am heutigen 30. Juni 2025 beim Landesgericht Wels ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Ziel sei die nachhaltige Restrukturierung des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze an den drei Standorten in Wels, Kirchdorf und Steyr.
Das Verfahren wurde auf Eigenantrag der Schuldnerin eingeleitet. Zum Sanierungsverwalter wurde Dr. Günter Geusau, Rechtsanwalt in Wels, bestellt.
Insolvenzursachen
Das Unternehmen, das seit Jahrzehnten als fester Bestandteil der oberösterreichischen Modebranche gilt, beschäftigt derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Geschäftsführung bleibt im Zuge der Eigenverwaltung weiterhin operativ tätig.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Rückzahlungsverpflichtung von COVID-Krediten, die mit 30. Juni 2025 fällig wurden. Trotz positiver Betriebsergebnisse in den vergangenen Jahren – teils gestützt durch Corona-Förderungen – konnte die notwendige Liquidität zur Rückführung der Kredite nicht erwirtschaftet werden. Verhandlungen mit den Kreditgebern über eine Laufzeitverlängerung blieben erfolglos, woraufhin das nunmehr eröffnete Sanierungsverfahren beantragt wurde.
Vermögenslage und Ausblick
Die Verbindlichkeiten werden von der Schuldnerin mit rund EUR 1,7 Mio bei 21 Gläubigern angeführt, demgegenüber stehen diverse Vermögenswerte in Höhe von maximal rund EUR 500.000,00 (Anlage- & Umlaufvermögen, Kundeforderungen, etc.) wobei hier noch diverse Zerschlagungsabschläge gemacht werden müssten.
Insgesamt geht die Schuldnerin im Eröffnungsantrag davon aus, dass im Falle einer Zerschlagung eine Quote von maximal 22 % zu erreichen sei.
Wie oben bereits erwähnt, soll das Unternehmen soll fortgeführt werden, so wurden bereits diverse Kosteneinsparungen und Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt und nachfolgender Sanierungsplan angeboten:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30 %, zahlbar wie folgt:
Die erste Teilzahlung in Höhe von 10 Prozent soll binnen vier Wochen nach Bestätigung des Plans erfolgen, die restlichen 20 Prozent innerhalb von 24 Monaten. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen liquiden Mitteln sowie durch einen geplanten Lagerabbau.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 30.06.2025
Anmeldefrist: 20.03.2025
Insolvenzverwalter: Dr. Günter Geusau, Rechtsanwalt in 4600 Wels
Berichtstagsatzung & 1. Gläubigerversammlung: 17.07.2025
Allgemeine Prüfungstagsatzung & Sanierungsplantagsatzung: 11.09.2025
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000