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SIGNA Holding GmbH

Information zur Prüfungstagsatzung

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass im Zuge der heute 29.01.24 am Handelsgericht Wien stattgefundenen Tagsatzung vom Insolvenzverwalter zu den von den Gläubigern zur Anmeldung gebrachten Forderungen die jeweiligen Prüfungserklärungen abgegeben wurden.

Bislang wurden gemäß vorliegendem Anmeldeverzeichnis von 302 Gläubigern Gesamtforderungen in Höhe von EUR 8.612.964.818,66 zur Anmeldung gebracht. Hiervon wurden vom Insolvenzverwalter bislang Forderungen in Höhe von EUR 80.331.529,62 anerkannt. Die restlichen Forderungen in Höhe von EUR 8.532.633.289,04 wurden einstweilen bestritten und befinden sich diese weiterhin in Abklärung und Überprüfung. Damit ist bislang nur rund 1% der zur Anmeldung gebrachten Forderungen anerkannt.

Sohin wurden weit höhere Forderungen von Gläubigern geltend gemacht, als von der Schuldnerin in Ihrem Eröffnungsantrag angegeben wurde. Überdurchschnittlich viele Forderungen wurden auch erst nach dem Ende der Anmeldefrist beim Konkursgericht eingebracht. Diese konnten daher noch nicht endgültig geprüft werden und wurden im Rahmen der heutigen Tagsatzung jedenfalls bestritten.

Mehr als dreiviertel der angemeldeten Summe entfallen auf geltend gemachte Haftungsansprüche sowie „Intercompany-Forderungen“. Bei Intercompany-Verbindlichkeiten handelt es sich um Zahlungen innerhalb der SIGNA-Gruppe, auf welche rund EUR 1,6 Mrd. entfallen. Bei diesen geht der Insolvenzverwalter derzeit davon aus, dass diese aller Voraussicht nach bestritten bleiben werden.

Die Frist zum Einbringen einer Feststellungsklage wurde vom Konkursgericht mit 2 Monaten bestimmt. Der Insolvenzverwalter geht jedoch aufgrund der komplexen Sachverhalte davon aus, dass auch diese Frist zur abschließenden Klärung der bestrittenen Forderungen nicht zur Gänze ausreichen wird und diese nochmals erstreckt wird.

Bekanntlich wurde von der Schuldnerin am 25.01.2024 die Eigenverwaltung zurückgelegt und wird das gegenständliche Verfahren nunmehr als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgesetzt.

Durch diesen Schritt ist die Schuldnerin zeitmäßig nicht mehr an die 90 tägige Frist gebunden und wurde die für ursprünglich 12.02.2024 anberaumte Sanierungsplantagsatzung nunmehr auf den 29.04.2024 verlegt.

Somit wurde zum einen die Zeit gewonnen, um den weiteren Verlauf der Töchterunternehmen SIGNA Prime Selection AG sowie SIGNA Development Selection AG abzuwarten, um die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des angebotenen Sanierungsplanes der Holding überprüfen zu können.

Zum anderen hat der Insolvenzverwalter nunmehr die Möglichkeit, innerhalb der Bestreitungsfrist von 2 Monaten – und somit noch vor der anberaumten Tagsatzung am 29.04.2024 – bestehende Bestreitungen so weit wie möglich abzuklären.

Langen innerhalb dieser Frist keine Feststellungsklagen von bestrittenen Gläubigern bei Gericht ein, sind diese Forderungen im weiteren Verlauf von der Schuldnerin nicht sicherzustellen, was jedenfalls auch Auswirkungen auf die Angemessenheit und Erfüllbarkeit der angebotenen Quote haben kann. Eine diesbezügliche, fundierte Prüfung durch den Insolvenzverwalter wird sohin noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

// Übersicht der Pressemeldungen zu den Insolvenzen der SIGNA-Gruppe

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380