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Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der Svoboda Metalltechnik GmbH, FN341870a, ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beim Landesgericht Eisenstadt beantragt wurde.
Die Antragstellerin ist ein auf Metalltechnik spezialisiertes Unternehmen, insbesondere auf die Herstellung und den Vertrieb von Geländern und Zäunen, Überdachungen sowie Edelstahlpools und wurde im Jahr 2010 gegründet.
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Sebersdorf und damit in der politischen Gemeinde Bad Waltersdorf (Steiermark). Der Antrag der Antragstellerin wurde dennoch beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht, da sich die Zuständigkeit des Gerichts nach dem tatsächlichen Unternehmensbetrieb bestimmt und darauf abzustellen ist, an welchem Ort die tägliche, faktische Leistung erfolgt und umgesetzt wird. Die Antragstellerin gibt in ihrem Antrag hierzu an, dass dieser Anknüpfungspunkt nicht in der Betriebsstätte Sebersdorf verwirklicht ist, da diese über ein Büro in Markt Allhau (Burgenland) verfügt, von der aus die tatsächliche Leistung des Unternehmens durch die Geschäftsführung erfolgt.
Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird vor allem auf die schwierige Marktsituation im Baunebengewerbe sowie im Metallbau zurückgeführt. Darüber hinaus stiegen vor allem in den letzten Jahren die Personal- und Energiekosten drastisch an, sodass gemäß eigenen Angaben zuletzt nicht mehr positiv gewirtschaftet werden konnte.
Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
Betroffene Gläubiger: 235
Verbindlichkeiten: rund EUR 11,35 Mio. (davon rund EUR 7,9 Mio. unbesichert)
Vermögen: rund EUR 420.445,00
Betroffene Dienstnehmer: 78
Das schuldnerische Unternehmen soll unter Eigenverwaltung fortgeführt werden.
Laut vorliegendem Sanierungsplanvorschlag erhalten die Insolvenzgläubiger eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans.
Es wurden bereits diverse Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt. So erfolgte bereits eine Reduktion des Personalstandes und beabsichtigt die Antragstellerin im Zuge des Sanierungsverfahrens, unwirtschaftliche Projekte abzustoßen beziehungsweise zu optimieren.
Die Quote soll infolge bereits gesetzter sowie noch zu setzender Maßnahmen aus der dann positiven Betriebsfortführung erfüllt werden.
Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Der Alpenländische Kreditorenverband wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.
Eröffnung: 30.04.2024
Anmeldefrist: 03.06.2024
Insolvenzverwalter: Dr. Dieter Stibi, Rechtsanwalt in 7344 Stoob
Berichtstagsatzung: 13.05.2024
Prüfungstagsatzung: 17.06.2024
Sanierungsplantagsatzung: 15.07.2024
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380