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T.F.M. Technologie für Metallbearbeitung GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die T.F.M. Technologie für Metallbearbeitung GmbH, FN142415i, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und deshalb einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Linz eingebracht hat. Der AKV EUROPA erwartet, dass das Verfahren in den nächsten Tagen eröffnet wird.
Die antragstellende Schuldnerin hat ihren Sitz in Traun und ist seit vielen Jahren im Bereich des Werkzeug- und Formenbaus tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Metallbearbeitung, mechanische Fertigung sowie die Herstellung von Werkzeugen, Formen und Prototypen.
Zuletzt waren im Unternehmen 22 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt.
Insolvenzursachen
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten resultieren im Wesentlichen aus einer seit dem Jahr 2024 rückläufigen Auftragslage, die durch konjunkturelle Entwicklungen in der gesamten Branche der Schuldnerin verursacht wurde.
Im Jahr 2025 wurde ein Sanierungskonzept umgesetzt, verbunden mit einem Eigentümerwechsel und einer Fortführung durch die neue Gesellschafterin. Die gesetzten Maßnahmen führten zwar zu ersten Verbesserungen, hätten jedoch einen längeren Umsetzungszeitraum benötigt, um nachhaltig zu greifen.
Ausschlaggebend für das Abgleiten in die Insolvenz war letztlich die überraschende Einstellung der finanziellen Unterstützung durch die neue Gesellschafterin im Juni 2026. Mangels alternativer Finanzierungsmöglichkeiten und fehlender Kreditlinien konnte die Gesellschaft ihre Liquidität nicht mehr sicherstellen.
In der Folge liegt sowohl Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung vor.
Vermögenslage
Auf der dem Eröffnungsantrag beiliegenden Gläubigerliste sind 43 Gläubiger angeführt und besteht eine rechnerische Überschuldung von rund EUR 1,23 Mio.
Nähere Details zu den vorhandenen Aktiv- und Passivposten liegen und aktuell noch nicht vor. Das vorhandene Vermögen wird im Rahmen des zu eröffnenden Insolvenzverfahrens inventarisiert und geschätzt werden.
Fortführung und Sanierungsplan
Laut Angaben im Eröffnungsantrag soll im Rahmen des angestrebten Sanierungsverfahrens der Betrieb nur mehr kurzfristig fortgeführt werden, um laufende Aufträge abzuschließen bzw. bestehende
Vertragsverhältnisse geordnet abzuwickeln. Vorrangiges Ziel ist die Fortführung und der Abschluss des außergerichtlich begonnenen Sanierungsprozesses. Eine vollständige Betriebsschließung erscheint derzeit wahrscheinlich.
Der im Zuge des Eröffnungsantrags vorgelegte Sanierungsplanantrag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote,
zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des
Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung
Ob die geplante Sanierung gelingt, wird maßgeblich davon abhängen, ob eine Fortführungslösung oder eine geordnete Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte mit ausreichendem Erlös erzielt werden kann. Der Rückhalt der Eigentümer ist laut Eröffnungsantrag nicht mehr vorhanden und soll daher das beantragte Sanierungsverfahren dafür genutzt werden, zu prüfen, ob eine sinnvolle gerichtliche Sanierung noch möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, strebt die Schuldnerin eine geordnete Schließung des Unternehmens an.
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000

