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XIRO Innenausbau GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der XIRO Innenausbau GmbH, FN531222i, beim Landesgericht Linz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Das Verfahren wurde auf Eigenantrag der Schuldnerin eröffnet.

Insolvenzursachen

Gegenstand des schuldnerischen Unternehmens ist das Stuckateurgewerbe und der Trockenausbau. Primäres Tätigkeitsgebiet ist Oberösterreich, es werden aber in ganz Österreich Aufträge angenommen und bearbeitet. Agiert wird hierbei sowohl als General- als auch als Subunternehmerin.

Als Ursache für die nunmehrige Insolvenz wird im Eröffnungsantrag die aktuelle wirtschaftliche Lage und hier vor allem die Lage in der Baubranche genannt. Dies habe sich auf die Zahlungsmoral der Kunden ausgewirkt und seien oftmals überzogene Mängel behauptet worden.
Zuletzt habe es bei einer Großbaustelle in St. Pölten eine für die Schuldnerin nicht nachvollziehbare Zahlungsverweigerung gegeben und hafte dort ein Nettogesamtbetrag von rund EUR 190.000,00 aus.

Aufgrund dieses Fehlbetrags sei die Schuldnerin nicht mehr in der Lage, die fälligen und offenen Verbindlichkeiten zu bedienen und folgte aus diesem Grund der Insolvenzeröffnungsantrag.

Von gegenständlicher Insolvenz sind 32 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer betroffen.

Vermögenslage und Ausblick

Die Verbindlichkeiten sollen rund EUR 1,5 Mio. betragen.

Die Schuldnerin verfügt über offenes und frei verfügbares Vermögen in Höhe von rund EUR 147.000,00 sowie diverse offene Forderungen in noch unbekannter Höhe.

Liegenschaftsvermögen ist nicht vorhanden, die Geschäfts- und Lagerräume sind gemietet.

Die Schuldnerin plant die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit. Für den Fortbetrieb ist geplant, den Mitarbeiterstamm auf 12 Personen zu reduzieren und andere Restrukturierungen vorzunehmen.
So sollen beispielsweise diverse nicht fertiggestellte Baustellenprojekte geschlossen werden, wodurch vor allem Fixkosten abgebaut werden sollen, um so auf Auslastungsschwankungen besser reagieren zu können. Zusätzlich soll eine Konzentration auf margenstärkere Projekte gelegt werden und verlustträchtige Großbaustellen nicht mehr bearbeitet werden.

Derzeit bestünden laut Eröffnungsantrag Aufträge bis Ende Juli 2024 und sei somit für eine kontinuierliche Auslastung gesorgt. Zusätzlich stehe man bereits mit anderen Bauherren in Verhandlung über weitere Projekte.
Aus diesen Gründen geht die Schuldnerin davon aus, dass der angebotene Sanierungsplan erfüllt und das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Bereits im Eröffnungsantrag hat die Schuldnerin einen Sanierungsplanantrag gestellt, wonach beabsichtigt wird, eine Quote von 20 %, binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes an die Gläubiger zu zahlen.

Verfahrensdaten

Eröffnung:                                        02.04.2024
Anmeldefrist:                                   28.05.2024
Insolvenzverwalter:                        Dr. Thomas Zeitler, Rechtsanwalt in 4020 Linz
Allgemeine Prüfungstagsatzung: 11.06.2024, 09:20 Uhr
Sanierungsplantagsatzung:          12.07.2024, 09:00 Uhr

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000