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Mag. Karl-Heinz Grasser – Verfahren eröffnet

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass heute über das Vermögen von Karl-Heinz Grasser beim Bezirksgericht Kitzbühel zu GZ 2 S 22/25d das Insolvenzverfahren in Form des Schuldenregulierungsverfahrens (vulgo „Privatkonkurs“) eröffnet worden ist.

Karl-Heinz Grasser absolvierte ein BWL Studium an der Universität Klagenfurt und war in den 2000er Jahren Finanzminister der Regierungen Schüssel I und II (FPÖ/parteilos), und wurde zuletzt – wie medial berichtet – vom Obersten Gerichtshof in der sogenannten BUWOG-Causa unter anderem wegen Untreue nunmehr rechtskräftig zu vier Jahren Haft (sowie Schadenersatz an die Republik Österreich iHv rd EUR 9,8 Mio) verurteilt.

Der Haftantritt dürfte unmittelbar bevorstehen, die Aufforderung zum Haftantritt wurde bereits abgefertigt.

Da Mag. Karl-Heinz Grasser seinen ordentlichen Wohnsitz in Kitzbühel hat, ist das Bezirksgericht Kitzbühel zuständig. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts setzt voraus, dass Mag. Karl-Heinz Grasser derzeit nicht als Unternehmer einzustufen ist, was das Bezirksgericht mit der Eröffnung des Verfahrens nun bestätigt hat.

Der Schuldner ist seit 2005 in zweiter Ehe mit Fiona Pacifico Griffini-Grasser aus der Swarovski Familie verheiratet und Vater einer 17 jährigen Tochter.

Vermögenslage

Karl-Heinz Grasser gibt seine Verbindlichkeiten mit rd EUR 21 Mio an. Hauptgläubigerin ist das  Finanzamt mit rd EUR 7,9 Mio (Steuerforderungen) und die Republik Österreich mit rd EUR 12,7 (Privatbeteiligtenzuspruch).

Der Schuldner ist derzeit ohne Beschäftigung, was er mit dem fast 16 Jahre andauernden Strafverfahren gegen sich begründet. Dies habe sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine Anstellung zu finden.

Seine Aktiva gibt der Schuldner mit rd EUR 300.000,- an (Kontoguthaben, Fahrnisse,…)

Mag. Karl-Heinz Grasser ist auch Gesellschafter der VALUECREATION GmbH (bereits 2.10.2014 in Liquidation). Diese Anteile hält er für wertlos.

Der Schuldner hat unter Wahrheitspflicht ein Vermögensverzeichnis abgegeben.

Insolvenzursachen

Die Insolvenzursache führt der Schuldner auf den Schadenersatzzuspruch in Höhe von EUR 9,8 Mio. im Rahmen des Strafprozesses zurück.

Im bekannten „BUWOG-Urteil“ bestätigte der OGH das erstinstanzliche Urteil in den wesentlichen Anklagepunkten und verhängte eine Freiheitsstrafe über Mag. Grasser und sechs weitere Angeklagte. Der OGH entschied über den Privatbeteiligtenzuspruch der Republik Österreich in Höhe von EUR 9,8 Mio. und bestätigte diesen. Das Urteil wurde am 25.03.2025 mündlich verkündet und wurde das Urteil am 28.04.2025 schriftlich zugestellt.

Weitere Vorgangsweise

Der Schuldner bietet derzeit folgenden Zahlungsplan an:

Er bietet eine Barquote von 3% binnen 2 Wochen ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans an.

Die Aufbringung der dafür nötigen Mittel soll mit Unterstützung von dritter Seite erfolgen.

Die Herausforderung für Karl-Heinz Grasser, um seine Entschuldung zu erreichen, liegt in der Tatsache begründet, dass ein Teil seiner Verbindlichkeiten auf seiner strafrechtlichen Verurteilung fußt:

Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind von der Erteilung einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens ausgenommen (§ 215 IO).

Der Schuldner wird daher seine Gläubiger durch ein entsprechendes Zahlungsplanangebot von dessen Annahme überzeugen müssen, um seine Restschuldbefreiung erreichen zu können.

Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur. Ohne deren Zustimmung wird der Zahlungsplan keine Mehrheit erreichen.

Verfahrensdaten

Eröffnung:                          06.05.2025

Anmeldefrist:                     21.07.2025

Insolvenzverwalter:           Dr. Herbert Matzunski, 6020 Innsbruck

Prüfungstagsatzung:         06.08.2025, 13:00

Zahlungsplantagsatzung:  06.08.2025, 13:00

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Innsbruck 
Tel: 05 04 100 – 6000