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Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H. Interio

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt:

Der Sanierungsplan der Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H „Interio“ wurden von der Mehrheit der Gläubigerschaft angenommen.

Die Insolvenzverwalterin hat den Sanierungsplan als wirtschaftlich angemessen erachtet. Im Alternativszenario einer Zerschlagung würden die Gläubiger eine deutlich geringere Quote erhalten, da diese eine Zerschlagungsquote von 3-4 % prognostiziert.

Nach ausführlichen Verhandlungen über die realistische Erfüllbarkeit eines Sanierungsplans, hat die Mehrheit der Gläubiger einer Sanierung zugestimmt.

Der Sanierungsplan sieht eine Quote von 20%, zahlbar binnen zwei Jahren vor.

Voraussetzung für die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplanes ist der fristgerechte Erlag der Barquote von 5 % sowie die Bezahlung der Verfahrenskosten bis zum 31.07.2026.

Information zur Abstimmungstagsatzung im Insolvenzverfahren Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass am 11.06.2026 am Landesgericht Wiener Neustadt die Abstimmung über den angebotenen Sanierungsplan im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H stattgefunden hat.

Unternehmensfortführung

Die Insolvenzverwalterin berichtete über die Unternehmensfortführung im Zuge des Insolvenzverfahrens.

Im Zuge der Restrukturierung des Unternehmens mehrere Standorte (Wien/MH, Linz) mit Anfang Juli 2026 geschlossen werden. Das Zentrallager in Traiskirchen wurde ausgegliedert. Problematisch bleibt die Filiale Graz, die aufgrund laufender Rechtsstreitigkeiten mit der Vermieterin, eines anhängigen Räumungsverfahrens, fehlender Warenbestückung und hoher Mietkosten deutlich defizitär ist.
Die Erreichbarkeit der geplanten Umsätze und Erträge für 2026 und der Folgejahre gilt nach Einschätzung der Insolvenzverwaltung als unsicher gilt. Für einen profitablen Abverkauf des hohen Lagerbestands sind dennoch zusätzliche neue Wareneinkäufe erforderlich, deren Finanzierung durch Dritte sichergestellt werden muss. Weiters wäre eine Einigung mit der Vermieterin der Filiale Graz für die Sanierung förderlich.

Da die tatsächlichen Umsätze deutlich unter den Planwerten liegen, geht die Insolvenzverwalterin davon aus, dass die Sanierungsplanquote nicht allein aus dem Fortbetrieb erwirtschaftet werden kann und zusätzliche Mittel von Gesellschaftern oder Dritten notwendig sein werden.

Die Insolvenzschuldnerin geht davon aus, dass die Erfüllung des angebotenen Sanierungsplans nicht aussichtslos, sondern möglich ist, da die Kostenseite (insbesondere Mietzinse) weiter reduziert werden sollen und auch Gespräche mit Investoren zu weiteren Finanzierungen aussichtsreich sind.

Sanierungsplanerfordernis

Es wurden bislang 170 Anmeldungen mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 6,164 Mio. bei Gericht eingebracht. Hiervon wurden Forderungen in Höhe von rund EUR 5,230 Mio. anerkannt. Die restlichen Forderungen in Höhe von EUR 0,934 Mio. wurden bestritten.

Es sind aber noch weitere Forderungen der öffentlichen Hand, die im Zuge der Teilbetriebsschließung entstehen, miteinzurechnen.
Zudem bestehen nicht zur Anmeldung gebrachte Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 1,015 Mio., welche jedoch bei der Erfüllung des Sanierungsplans ebenso zu berücksichtigen sind.

Das Sanierungsplanerfordernis liegt bei rund EUR 7,555 Mio.

 Sanierungsplan

Angeboten wurde von der Insolvenzschuldnerin folgender Sanierungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20 %-ige Quote, zahlbar wie folgt:

• eine 5 %-ige Barquote binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag des Erfordernisses für der Barquote sowie der Verfahrenskosten bis 31.07.2026.
• weitere je 5% binnen 8, 19 sowie 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans.

Die Kapital- und Kopfmehrheit stimmten diesem Sanierungsplan zu.
Die gerichtliche Entscheidung über die Bestätigung des Sanierungsplanes erfolgt jedoch erst nach dem Erlag des Erfordernisses für der Barquote sowie der Verfahrenskosten. Mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses wäre das Insolvenzverfahren der Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H aufgehoben.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA

Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland

Tel: 05 04 100 – 1380