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Manufaktur von Ankershofen GmbH & Co KG
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der Manufaktur von Ankershofen GmbH & Co KG, FN 632519a, beim zuständigen Landesgericht Salzburg ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Unternehmensdaten
Aufgrund eines Eigenantrags wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Mag. Christian Maurer, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, bestellt.
Die Antragstellerin ist ein im Jahr 2024 gegründetes Tischlereiunternehmen mit Sitz in Egglstraße 3, 5400 Hallein. Das Unternehmen ist im Wesentlichen für Privatpersonen im Bereich der Inneneinrichtung tätig.
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die Manufaktur von Ankershofen GmbH.
Von der Insolvenz sind 18 Dienstnehmer betroffen.
Insolvenzursachen
Die Schuldnerin führt aus, dass durch die Übernahme des Mitarbeiterstandes eines zuvor am selben Standort betriebenen Tischlereibetriebs die Fixkosten zu Beginn im Verhältnis zum damaligen Auftragsumfang zu hoch waren. Eine zunächst durchaus gute Auftragslage konnte diese Belastung nur teilweise ausgleichen.
Im Geschäftsjahr 2025 verschlechterten sich aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsflaute die Auftragslage und die Liquidität deutlich, weil Auftraggeber bereits zugesagte und geplante Projekte, darunter auch einen Großauftrag, wiederholt verschoben haben. Zusätzlich wurde bei einem Großauftrag eine Fehlkalkulation festgestellt, was die Umsatzrückgänge weiter verstärkte.
Vermögenslage
Laut Gläubigerliste sind von der Insolvenz rund 75 Gläubiger betroffen. Die Gesamtverbindlichkeiten werden mit etwa EUR 1,41 Millionen angegeben. Davon entfallen auf Lieferantenverbindlichkeiten rund EUR 310.000,00.
Zum Aktivvermögen sollen fällige Kundenforderungen in Höhe von etwa EUR 175.000,00 bestehen. Eine Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens zu Verkehrs- beziehungsweise Zerschlagungswerten liegt derzeit noch nicht vor.
Weitere Vorgangsweise
Die Schuldnerin beabsichtigt, sich im Rahmen des Sanierungsverfahrens zu entschulden und den Betrieb fortzuführen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage geht die Schuldnerin davon aus, dass die
Fortführung zu keinem weiteren Ausfall für die Gläubiger führt, sondern Erlöse für die Insolvenzmasse erwirtschaftet werden können.
Der derzeitige Vorschlag von 20 % binnen zwei Jahren sieht die in der Insolvenzordnung vorgesehene Mindestquote vor. Ob und in welchem Umfang diese Quote im weiteren Verfahrensverlauf verbessert oder angepasst werden kann, bleibt abzuwarten.
Die Finanzierung der Quote soll durch die Fortführung des Unternehmens erwirtschaftet werden.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 27.05.2026
Anmeldefrist: 06.08.2026
Insolvenzverwalter: Mag. Christian Maurer, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg
Prüfungstagsatzung: 20.08.2026
Sanierungsplantagsatzung: 20.08.2026
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Salzburg
Tel: 05 04 100 – 5000

