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NOVUS Energy GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die NOVUS Energy GmbH, FN568870z, (vormals Screenroof GmbH) ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und deshalb einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Konkursverfahrens beim zuständigen Landes-gericht Linz eingebracht hat. Der AKV EUROPA erwartet, dass das Verfahren in Bälde eröffnet werden wird.

Die Antragstellerin mit Sitz in Herzogsdorf ist im Bereich der Elektrotechnik tätig, insbesondere in der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen im B2B-Sektor.

Beschäftigt waren zuletzt 6 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Insolvenzursachen

Die Ursachen der wirtschaftlichen Krise und folgerichtigen Insolvenz ergeben sich aus folgenden wesentliche Faktoren:

  • Nichterfüllte Auslastungszusagen: Die GTS Works GmbH, Mehrheitsgesellschafterin der Antragstellerin, habe laut Aussagen im Eröffnungsantrag im Zuge ihres Beteiligungseinstiegs eine monatliche Vollauslastung von 800 kWp zu. Diese seien im zweiten Halbjahr 2025 nur etwa zur Hälfte erfüllt worden, was zu erheblichen Deckungsverlusten führte.
  • Nicht eingehaltene Enthaftungspflicht: Eine vertraglich zugesicherte Enthaftung der Altgesellschafter in Höhe von EUR 357.000,00 sei trotz Fristsetzung nicht erfüllt worden. Dies habe schließlich zum Vertrauensverlust der Hausbank und zur Sperre der Kontokorrentlinie geführt.
  • Liquiditätsblockade durch ausstehende Sicherheiten: Da Sicherheiten und Anzahlungszahlungen für neue Projekte im Umfang von rund EUR 1,52 Mio. ausblieben, fror die Bank sämtliche Kreditlinien ein.
  • Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens: Ein beim Finanzamt beantragtes Ansuchen wurde abgewiesen und erhöhte den unmittelbaren Liquiditätsdruck.

Vermögen und Ausblick

Laut Auskünften im Eröffnungsantrag belaufen sich die vorhandenen Verbindlichkeiten auf etwa EUR 1,72 Mio bei 39 Gläubigern.

Die vorhandenen Aktiva bestehen hauptsächlich aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung, den Lagerbeständen sowie Schadenersatzforderungen. Die Antragstellerin bewertet die verwertbaren Aktiva (ohne Schadenersatzforderungen) mit rund EUR 400.000,00.

Die Antragstellerin hat bereits im Eröffnungsantrag bekanntgegeben, dass eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit nicht geplant ist. Mangels Projektzuweisungen und wegen des entzogenen Systemzugangs ist keine positive Fortführungsprognose gegeben. Die Gesellschafter stellten zudem jegliche weitere Liquiditätszufuhr ein. Eine Zustimmung zur sofortigen Schließung gemäß § 115 Abs 1 IO liegt bereits vor. Somit ist zu erwarten, dass im Rahmen des Verfahrens überwiegend eine quotenorientierte Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte erfolgen wird. Eine nennenswerte Gläubigerbefriedigung erscheint möglich, jedoch in Abhängigkeit von der Werthaltigkeit der Schadenersatzforderungen.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA

Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000