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Ostrich Eventagentur GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die Ostrich Eventagentur GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am Handelsgericht Wien gestellt hat.

Unternehmensdaten

Bei der Antragstellerin handelt es sich um die Betreibergesellschaft des „Johann Strauss Museum“ in der Friedrichstraße 7, 1010 Wien.

Die Antragstellerin wurde gegründet, um zum 200. Jubiläum des Geburtsjahres von Johann Strauss 2025, das Johann Strauss Museum (kurz JSM) zu errichten und zu führen.

Das Museum wurde im November 2024 eröffnet. Es ist das einzige Johann Strauss Museum in Wien, die Adresse A-1010 Wien, Friedrichstraße 7, gegenüber der Secession, ist überaus prominent platziert.

Die Antragstellerin beschäftigt keine Dienstnehmer.

Insolvenzursachen/Vermögenslage

Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird laut Eigenantrag darauf zurückgeführt, dass das Johann Strauss Museum niemals eine öffentliche Förderung erhalten hat und dass die Wien Holding nicht wie ursprünglich beabsichtigt, in die Gesellschaft als Gesellschafterin eingetreten ist.

Das Gebäude Friedrichstraße 7 wurde von Lukas Neugebauer und seiner mittlerweile in Konkurs befindlichen LNR Development GmbH und danach von der Eigentümerin, der Z Leasing Nereide Immobilien GmbH in chaotischen Zuständen geführt.

Die Antragstellerin musste sich daher mit unvorhersehbaren technischen Problemen bei der Errichtung und Führung des Museums auseinandersetzen, weil das Gebäude jahrelang nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Zusätzlich wurde das Gerüst rund um das Gebäude nicht – wie zugesagt – abgebaut, sodass das Museum nicht von der Pracht des Gebäudes profitieren und Zuschauer in erforderlicher Anzahl anziehen konnte. Dies deshalb, weil das Gebäude von außen einer Baustelle gleicht.

Betroffene Gläubiger: 6

Passiva: rund EUR 2,7 Mio. laut eigenen Angaben

Weitere Vorgangsweise

Derzeit wurden keine Anträge auf Entschuldung eingebracht. Ob solche geplant sind, kann im Moment noch nicht gesagt werden und wird im Zuge des Verfahrens geklärt.

Sofern ein entsprechender Antrag von der Antragstellerin nicht eingebracht wird, hat der Insolvenzverwalter daher etwaiges Vermögen bestmöglich zu verwerten. Ein allfälliges Masseguthaben ist am Ende des Verfahrens als Verteilungsquote an die Gläubigerschaft auszuschütten.

Ob im gegenständlichen Verfahren mit einer Quotenausschüttung zu rechnen ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Die weitere Vorgangsweise bleibt abzuwarten.

Verfahrensdaten

Eröffnung: 30.03.2026

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA

Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380