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Quester Baustoffhandel GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt,
dass am 08.01.2026 am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Quester Baustoffhandel GmbH stattgefunden hat.
Im Zuge dieser Tagsatzung wurden vom Insolvenzverwalter zu den von den Gläubigern zur Anmeldung gebrachten Forderungen die jeweiligen Prüfungserklärungen abgegeben.
Bislang wurden gemäß vorliegendem Anmeldeverzeichnis von 674 Gläubigern Gesamtforderungen in Höhe von EUR 55,25 Mio. zur Anmeldung gebracht. Hiervon wurden vom Insolvenzverwalter bislang Forderungen in Höhe von EUR 12,12 Mio. anerkannt. Die restlichen Forderungen in Höhe von EUR 43,02 Mio. wurden einstweilen bestritten und befinden sich diese weiterhin in Abklärung und Überprüfung.
Die Klagsfrist wurde vom Insolvenzgericht mit 2 Monaten bestimmt.
Der Fortbetrieb entwickelt sich bislang positiv, ist kostendeckend und die Zusammenarbeit zwischen der Insolvenzverwaltung, der Geschäftsleitung und der Schuldnervertretung verläuft reibungslos. Neben den laufenden Gesprächen mit potenziellen Investoren, Bestandgebern, Lieferanten und Kunden finden mehrmals wöchentlich interne Besprechungen statt, um die aktuelle Situation zu bewerten und auf dringende Themen zeitnah reagieren zu können. Das bereits vor der Insolvenzeröffnung bestehende Factoring mit Bevorschussung konnte erfolgreich für den Fortbetrieb fortgeführt werden und trägt wesentlich zur Verbesserung der Liquidität bei.
Wie bereits berichtet, verfügte die Schuldnerin zuletzt noch über 19 Standorte, von denen jedoch nur mehr in 16 aktiv Kundenverkehr stattfand. Diese befanden sich in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten. Aufgrund einer seit Insolvenzeröffnung evaluierten mangelnde Rentabilität wurde vom Insolvenzverwalter mit 16.12.2025 die Schließung nachstehender Teilbetriebe sowie der in der Firmenzentrale in Wien angesiedelte Bereich „Marketing“ beantragt:
- Fliesenhandel Villach, Bruno-Kreisky-Straße 33, 9500 Villach
- Fliesenhandel Graz, Puntigam Puntigamer Straße 124, 8055 Graz
- Baustoffhandel Villach, Ferdinand-Wedenig-Straße 12a, 9500 Villach/Zauchen
- Baustoffhandel Leoben, Waltenbachstraße 7, 8700 Leoben
- Baustoffhandel Graz, Kalsdorferstraße 46 8073, Feldkirchen bei Graz
- Baustoffhandel Wien, West Johann-Schorsch-Gasse 1A, 1140 Wien
- Baustoffhandel Krieglach, Roseggerstraße 156, 8670 Krieglach
- Baustoffhandel Schwechat, Klederinger Straße 2, 2320 Schwechat
- Baustoffhandel Mödling, Friedrich-Schiller-Straße 96a, 2340 Mödling
Bei Insolvenzeröffnung beschäftigte die Schuldnerin 320 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Aufgrund der nunmehr erfolgten Teilbereichsschließungen mussten 64 Dienstverhältnisse beendet werden.
Aus der heutigen Tagsatzung geht hervor, dass eine weitere Filiale in Wiener Neustadt im Rahmen einer Rationalisierungsmaßnahme geschlossen werden soll. Hiervon sind 24 Dienstnehmer betroffen.
Das Aktivvermögen der Schuldnerin setzt sich aus dem Liegenschaftsvermögen sowie dem Warenbestand und der schuldnerischen Geschäfts- und Betriebsausstattung zusammen. Hinsichtlich einer aktuellen Bewertung des Aktivvermögens wurden vom Insolvenzverwalter Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten beauftragt, um die Angemessenheit des derzeit angebotenen Sanierungsplanes beurteilen zu können.
Bekanntlich bietet die Schuldnerin ihren Gläubigern derzeit eine Sanierungsplanquote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans an. Die Finanzierung soll aus dem operativen Geschäft sowie durch den Einstieg eines Investors erfolgen.
Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt die Geschäftsführung der Schuldnerin gemeinsam mit der Schuldnervertretung und unter Einbindung der Insolvenzverwaltung daher intensive Gespräche mit potenziellen Investoren. Im Zuge dieser Gespräche stellte sich jedoch heraus, dass kein Investor eine Übernahme sämtlicher Standorte anstrebte. Dies führte im weiteren Verlauf zu den bereits erwähnten Teilbereichsschließungen.
Die Gespräche haben sich zuletzt konkretisiert und es wird aus derzeitiger Sicht eine Entscheidung über einen möglichen Einstieg auf Gesellschafterebene in der zweiten Hälfte des Jänner 2026 erwartet.
Gemäß der heutigen Tagsatzung soll bis zum 20.01.2026 eine Antwort eines derzeit noch nicht näher bekannten Investors vorliegen.
Eine abschließende Beurteilung der Angemessenheit und Umsetzbarkeit des Sanierungsplans ist jedoch erst nach der Entscheidung über den Investoreneinstieg möglich.
Die Abstimmung über den von der Schuldnerin angebotenen Sanierungsplan findet am 05.02.2026 ab 12:30 Uhr am Handelsgericht Wien statt.
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380

