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René Benko – Prüfungstagsatzung

Insolvenzsache

Am 08.03.2024 wurde über das Vermögen des Unternehmers René Benko beim Landesgericht Innsbruck zur Geschäftszahl 7 S 16/24y ein Insolvenzverfahren in Form eines Konkursverfahrens eröffnet.

Das Verfahren wurde über Eigenantrag eröffnet, nachdem bereits zuvor die Finanzprokuratur wegen offener Abgaben in der Höhe von ca. EUR 1,7 Mio. einen Gläubigerantrag gestellt hat.

Am 24.04.2024 fand die allgemeine Prüfungstagsatzung statt. Es haben 30 Gläubiger Insolvenzforderungen in der Höhe von EUR 2.016.628.503,42 angemeldet, wovon vorerst lediglich ein Teilbetrag von EUR 47.379.271,58 anerkannt wurde.

Der Schuldner war bei der Tagsatzung persönlich anwesend.

Die enorme Höhe der derzeitigen Bestreitungen erklärt sich damit, dass viele Forderungen derzeit noch nicht abschließend geprüft werden konnten, sei es, dass die vorgelegten Unterlagen unvollständig sind oder die Anspruchsgrundlagen erst zu klären sind (z.B. allfällige Schadenersatzansprüche und geltend gemachte Haftungen).

Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der derzeit in Prüfung befindlichen Rolle von René Benko im SIGNA Konzern weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Bei der am 10.04.2024 abgelaufenen Anmeldefrist handelt es sich um keine Sperr- bzw. Präklusionsfrist, sodass noch nicht angemeldete Forderungen noch nachträglich angemeldet werden könnten.

Rolle René Benkos im SIGNA-Konzern

René Benko war ursprünglich Gründer und Mastermind der SIGNA-Gruppe, jedoch hatte er über Jahre keine Gesellschafter- und Geschäftsführerfunktionen mehr inne. Vielmehr hat er den Vorsitz eines sogenannten Beirats (in der SIGNA Holding GmbH) übernommen, den er jedoch am 08.11.2023 über Drängen wichtiger SIGNA Gläubiger wieder abgegeben hat.

Als Einzelunternehmer hatte er mehrere Beraterverträge mit verschiedenen Unternehmen aus der SIGNA-Gruppe und auch im Insolvenzantrag führte René Benko aus, dass er zuletzt vornehmlich als Berater im Rahmen eines Einzelunternehmens tätig war. Zwischenzeitig sind sämtliche Beraterverträge seitens der SIGNA Gesellschaften aufgelöst worden.

Wesentlich wird daher sein, ob René Benko tatsächlich lediglich in beratender Funktion tätig war oder als faktischer Geschäftsführer fungierte, was von vielen Wegbegleitern und Beteiligten in den letzten Monaten bereits so dargestellt wurde. Dieser Bereich ist nicht nur Gegenstand der Überprüfungen im Rahmen der anhängigen Insolvenzverfahren, sondern wird auch ein wesentlicher Aspekt in den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sein. Bekanntlich führen derzeit Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in Liechtenstein und in Österreich Ermittlungen aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsdarstellungen durch.

Das Ergebnis dieser Überprüfungen wird auch Reflexwirkungen auf das gegenständliche Insolvenzverfahren haben, insbesondere ob (weitere) Schadenersatzansprüche an Rene Benko bzw. seine Insolvenzmasse herangetragen werden. Mögliche Verurteilungen hätten zudem negative Auswirkungen auf Entschuldungsmöglichkeiten!

Weiterer Verfahrensablauf

Das Einzel- bzw. Beratungsunternehmen verfügte über keine Aufträge und wurde in der Berichtstagsatzung formell geschlossen. Zudem steht René Benko in einem unselbstständigen Dienstverhältnis.

Ein Verwertungsstopp wäre lediglich im Falle eines Sanierungsplanes gegeben, welcher jedoch bislang nicht eingebracht wurde.

Betreffend einer möglichen Vermögensverwertung steht zumindest für Österreich fest, dass René Benko hier weder über Liegenschaftsvermögen noch über Beteiligungen verfügt. Mit Ausnahme einer nicht werthaltigen Beteiligung sollen in Österreich auch keine Treuhandschaften vorliegen. Zudem soll er auch nicht Begünstigter der in Österreich protokollierten Laura Privatstiftung und der Familie Benko Privatstiftung sein, wobei die letztgenannte Stiftung ebenfalls insolvent ist.

Auch bei den in Liechtenstein ansässigen zwei Stiftungen (INGBE Stiftung und ARUAL Stiftung) dürfte der Schuldner nicht begünstigt sein.

Dem Schuldner wurde hinsichtlich des bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses weitere Ergänzungen aufgetragen. Ein solches hat vollständig und richtig zu sein, falsche oder unvollständige Angaben sind gerichtlich strafbar (§ 292a StGB).

Weiterhin im Zentrum der Erhebungen des Insolvenzverwalters liegen Transaktionen in der Vergangenheit. Diese könnten eventuell angefochten werden, wenn sie für die Gläubiger nachteilig waren, in Benachteiligungsabsicht erfolgten oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit vorgenommen wurden.

Das österreichische Insolvenzrecht sieht je nach Sachverhalt unterschiedliche Fristen vor, die Anfechtungen von Rechtshandlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend ermöglichen.

Sollte die Unternehmenseigenschaft aufgegeben werden, würde auch das „Privatkonkursrecht“ noch im landesgerichtlichen Verfahren zur Anwendung gelangen. Ein Zahlungsplan setzt dabei eine gänzliche Verwertung des Vermögens des Schuldners voraus und den Gläubigern wäre eine Quote anzubieten, welche der Einkommenssituation der nächsten drei Jahre entspricht. Sollte ein Zahlungsplan abgelehnt werden, sieht das Gesetz die Möglichkeit eines Abschöpfungsverfahrens vor, welches jedoch bei Vorliegen bestimmter strafrechtlicher Verurteilungen (z.B. falsches Vermögensverzeichnis oder betrügerische Krida, …) ausgeschlossen wäre.

SIGNA Insolvenzen

SIGNA Insolvenzen 2023

Bereits durch die 7 noch im 4. Quartal 2023 eröffneten Insolvenzen aus dem SIGNA-Konzern haben in der Insolvenzstatistik 2023 die Passiva eine noch nie dagewesene Dimension erreicht. Diese 7 Konzerngesellschaften sind selbst von nachstehenden Verbindlichkeiten ausgegangen:

SIGNA Holding GmbH 5.000.000.000,-
SIGNA Prime Selection AG 4.533.257.000,-
SIGNA Development Selection AG 870.000.000,-
SIGNA Informationstechnologie GmbH 24.000.000,-
LeiKi Einrichtung Holding GmbH 10.100.000,-
B A I Bauträger Austria Immobilien GmbH 4.555.000,-
Burgenland Jagdpachtgesellschaft mbH 563.000,-
Gesamt 10.442.475.000,-

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten der größten SIGNA-Verfahren:

anerkannt angemeldet lt. Schuldner
SIGNA Prime Selection AG  5,853 Mrd.  13,096 Mrd. 4,533 Mrd.
SIGNA Development Selection AG  1,472 Mrd.  2,291 Mrd. 0,870 Mrd.
SIGNA Holding GmbH  0,322 Mrd.  7,946 Mrd. 5,000 Mrd.

Die SIGNA Prime Selection AG und die SIGNA Development Selection AG werden als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung abgewickelt. In beiden Verfahren wurden die Treuhandsanierungspläne in den Tagsatzungen am 18.03.2024 angenommen. Der Sanierungsplan der SIGNA Development Selection AG wurde zwischenzeitig mit Beschluss des HG Wien vom 15.04.2024 gerichtlich bestätigt, jener der SIGNA Prime Selection AG dürfte ebenfalls in den nächsten Tagen bestätigt werden.

Die SIGNA Holding GmbH hingegen hat die Eigenverwaltung zurückgelegt und zwischenzeitig wurde auch der Sanierungsplan wegen Unfinanzierbarkeit zurückgezogen.

SIGNA Insolvenzen 2024

Einschließlich der Insolvenz von Rene Benko wurden auch 2024 bislang 7 Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit SIGNA eröffnet, nämlich

anerkannt angemeldet lt. Schuldner
Familie Benko Privatstiftung offen offen 854.1900.000,-
Mariahilfer Straße 10-18 Immobilien GmbH  174.317.000,-  339.418.000,- 277.000.000,-
SIGNA Real Estate Management GmbH  1.307.000,-  62.142.000,- 60.000.000,-
SIGNA SFS Austria GmbH 737.000,- 5.687.000,- 23.300.000,-
SIGNA Hospitality GmbH 121.000,- 610.000,- 573.000,-
SIGNA REM Transactions GmbH 558.000,- 4.884.000,- 4.700.000,-

Hinzu kommt eben die Insolvenz Rene Benko mit angemeldeten Insolvenzforderungen von rd. EUR 2 Mrd.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

// Übersicht der Pressemeldungen zu den Insolvenzen der SIGNA-Gruppe

Rückfragenhinweis

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Tel: 05 04 100 – 6000

Mag. Franz Blantz
Leiter Insolvenz Österreich
Mobil: 0664/84 59 207

Mag. Johanna Schumacher
Geschäftsstelle Innsbruck
Tel.: 05 04 100-6180