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Sanierungsplantagsatzung Nothegger Transport Logistik GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) informiert über die heute am Landesgericht Innsbruck zu GZ 19 S 24/26s abgehaltene Sanierungsplantagsatzung.

Anlässlich dieses Insolvenzverfahrens wurden bisher 444 Forderungen im Ausmaß von insgesamt rd EUR 86.06Mio angemeldet. Davon wurden Forderungen in Höhe von rd EUR 29,577 als zu Recht bestehend anerkannt. Die restlichen Forderungen sind derzeit aufrecht bestritten.

Die Schuldnerin hat zwar zuletzt professionelle Unterstützung zur Ausarbeitung und Begleitung ihrer Sanierungsbemühungen herangezogen. Angekündigt war ja von Anfang an, dass sie die Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens anstrebe.

Erreichbar soll das Ziel durch Restrukturierungen im Unternehmen (zB Reduktion …) und unter Zuhilfenahme von Drittmitteln bzw Eigenkapital erhöhenden Mitteln der Hauptgesellschafterin, der Nothegger Holding GmbH, werden.

Zum Teil hat die Schuldnerin Maßnahmen bereits gesetzt bzw ist geplant weitere umzusetzen, insbesondere:

– Die Schuldnerin hat ihren Fuhrpark reduziert;
– ein Standort wurde bereits geschlossen (Fürnitz), weitere Schließungen werden in Erwägung gezogen;
– Personalrestrukturierung (Reduktion und Verbesserung der Produktivität)
– Abläufe sollen zunehmend digitalisiert werden, und KI soll die Abläufe unterstützen. Das bisherige Verhältnis Disponenten zu Fahrern war nicht konkurrenzfähig und wird angepasst.
– eine Änderung des Angebotsspektrums ist geplant im Hinblick auf den Ergebnisbeitrag.
– die vorläufige Aufgabe des intermodulen Verkehrs wegen zu großer Unzulänglichkeiten in der Abwicklung bei den ausländischen Bahnpartnern. Dieses Feld soll aufgrund der Bedeutung des Warenverkehrs in der Zukunft zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Überlegungen aufgenommen
werden.
– finanzielle Restrukturierung durch Abschluss einer neuer Factoringvereinbarung
– evtl auch wieder durch Zuhilfenahme von Drittmitteln bzw eigenkapitalerhöhenden Mitteln der Nothegger Holding GmbH.

Der für heute angebotene Sanierungsplan lautete auf das Angebot einer Zahlung einer Quote von 20%
binnen 2 Jahren in vier gleichen Raten zu je 5% an wie folgt:
5% binnen 60 Tagen,
5% bis 30.09.2027,
5% bis 31.03.2028 und
5% bis 30.09.2028.

Am heutigen Tag waren aber noch nicht alle wesentlichen Parameter ausreichend geklärt, als das über den angebotenen Sanierungsplan hätte abgestimmt werden können. Sowohl sind aufrechte Forderungsbestreitungen zu klären, als auch die Finanzierung der ersten 5% Quote nicht gesichert. Die Schuldnerin beantragte daher die Erstreckung der Sanierungsplantagsatzung.

Das Gericht setzte den neuen Termin zur Abstimmung daher für den 30.11.2026 an.

Das Alternativszenario einer Schließung des Unternehmens und Liquidation erscheint aus heutiger Sicht für die Gläubiger nicht vorteilhafter. Eine Reihe von Forderungen kämen zu den schon bisher enormen Passiva noch hinzu (durch Auflösung von Verträgen, Schadenersatzansprüche,…), wohingegen allfällige Verwertungserlöse durch die Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens nicht exakt prognostizierbar sind.

Forderungsanmeldungen können bereits ab sofort über den AKV durchgeführt werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Innsbruck

Tel: 05 04 100 – 6000