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Schillinger Vegan Holding GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der Schillinger Vegan Holding GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Unternehmensdaten
Bei der Firma handelt es sich um die Muttergesellschaft der Swing Kitchen Österreich GmbH und der Swing Kitchen Deutschland GmbH. Die Tätigkeit umfasst die Tätigkeit als Headquarter und Servicezentrale für die Swing Kitchen Restaurantkette. Die beinhalten 9 Standorte in Österreich, 2 Standorte in der Schweiz und 7 Standorte in Deutschland.
Über die Swing Kitchen 019 Wien Mitte GmbH wurde ebenfalls am Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Die Swing Kitchen Gruppe wurde 2014 von Irene Schillinger gemeinsam mit (Crowd-)Investoren ins Leben gerufen. Mit dem Einstieg internationaler Investmentgesellschaften im Jahr 2021 wurde die Expansion gezielt vorangetrieben, um die Positionierung im Bereich pflanzenbasierter Ernährung weiter auszubauen. Im Jahr 2022 erfolgte eine Reorganisation der Unternehmensstruktur: Es wurde eine operative Holdinggesellschaft etabliert, die Märkte geografisch getrennt – mit Zwischenholdings für Österreich und Deutschland – und die einzelnen Filialen in eigenständige Gesellschaften ausgegliedert.
Insolvenzursachen / Vermögenslage
Gemäß eigenen Angaben der Schuldnerin steht die Gastronomie seit 2023 unter Druck – gestiegene Energie- und Personalkosten sowie Konsumzurückhaltung belasten besonders nachhaltige Konzepte.
So soll der Markt für vegane Schnellgastronomie stark umkämpft sein, neue Anbieter und der Delivery- Boom verschärfen den Wettbewerb.
Vom gegenständlichen Insolvenzverfahren sind gemäß eigener Angaben 40 Gläubiger mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 4,3 Mio.
Bei der Schuldnerin sind derzeit 13 Dienstnehmer beschäftigt. Löhne und Gehälter wurden bis einschließlich Juni 2025 bezahlt.
Trotz intensiver Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung mit Finanzgläubigern – unterstützt durch neue Investorengelder – scheiterten jedoch die Verhandlungen mit den Gläubigern dennoch. Aufgrund der angespannten Liquiditätslage und drohender Zahlungsunfähigkeit wurde nun ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens gestellt.
Weitere Vorgangsweise
Das schuldnerische Unternehmen soll fortgeführt und über nachstehenden Sanierungsplan entschuldet werden:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Zur Fortführung des Unternehmens sowie zur Finanzierung des Sanierungsplans hat die Schuldnerin bereits ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt. Bereits vor Einleitung des Verfahrens wurden erste Maßnahmen umgesetzt – darunter Personalabbau, eine Überarbeitung des Markenauftritts, Anpassungen im Sortiment und der Preisgestaltung.
Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Der Alpenländische Kreditorenverband wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 31.07.2025
Anmeldefrist: 11.09.2025
Insolvenzverwalter: Dr. Susi Pariasek
Prüfungstagsatzung: 25.09.2025
Sanierungsplantagsatzung: 16.10.2025
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380