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Schober Holzbau GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die Schober Holzbau GmbH, FN 310346t, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und deshalb einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Ried im Innkreis eingebracht hat. Der AKV EUROPA erwartet, dass das Verfahren in den nächsten Tagen eröffnet wird.

Insolvenzursachen

Die Schuldnerin wurde im Jahr 2008 gegründet und hat ihren Sitz in 5211 Friedburg. Laut Firmenbuch ist sie im Geschäftszweig „Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln sowie Bau- und Heimwerkerbedarf“ eingetragen. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt des Unternehmens jedoch im Holzbau – insbesondere im Bereich des nachhaltigen Hausbaus.

Das Stammkapital beträgt EUR 35.000 und wurde zur Hälfte einbezahlt. Geschäftsführer und Alleingesellschafter ist Manuel Schober.
Im Unternehmen sind aktuell 28 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt.

Hinsichtlich der Gründe für das Abgleiten in die Insolvenz wird im Eröffnungsantrag angeführt, dass die Gesellschaft vor allem aufgrund der anhaltenden Krise in der Bauwirtschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Die rückläufige Nachfrage, steigende Material- und Lohnkosten sowie die allgemeine Rezession führten zu erheblichen Umsatzeinbußen. Zusätzlich belasteten die während der Corona-Pandemie aufgenommenen Kredite die Liquidität.

Vermögenslage und Ausblick

Die Verbindlichkeiten bei 63 Gläubigern sollen laut Eigenantrag etwa EUR 2 Mio. betragen.

Das Vermögen umfasst Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge und Beteiligungen im Gesamtwert von rund EUR 2,25 Mio.. Forderungen gegenüber Kunden bestehen in Höhe von ca. EUR 250.000.

Der Eigentümer beabsichtigt, das Unternehmen nicht fortzuführen, sondern zu liquidieren. Der Betrieb wird derzeit noch aufrechterhalten, um bestehende Aufträge ordnungsgemäß zu erfüllen und mögliche Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Es wurde jedoch dennoch folgender Sanierungsplan beantragt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.

Bei der gegenwärtig angebotenen Quote handelt es sich um das gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000