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SPS Maschinenbau GmbH
Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der SPS Maschinenbau GmbH, FN301652g, beim zuständigen Landesgericht Wels ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Unternehmensdaten
Das antragstellende Unternehmen mit Sitz in 4813 Altmünster ist Anbieter von Komplettlösungen für Automatisierungsprojekte, insbesondere für Aluminium-Extrusionsanlagen. Die Geschäftstätigkeit erfolgt im B2B-Bereich und richtet sich vorwiegend an Unternehmen der Aluminiumverarbeitung.
Die Antragstellerin wurde im Jahr 1980 unter der Firma „MFW Maschinenbau GmbH“ gegründet und ist Teil der SPS-Unternehmensgruppe. Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens sind die SPS Holding GmbH (FN 104723f) sowie die Alpha-S GmbH (FN 474698k); deren Stammeinlagen wurden vollständig geleistet.
Von der Insolvenz sind insgesamt 23 Dienstnehmer betroffen, davon 14 Angestellte und 9 Arbeiter.
Insolvenzursachen / Vermögenslage
Die Antragstellerin führt die Ursachen der vorliegenden Insolvenz auf mehrere Faktoren zurück:
• die Auswirkungen der Corona-Pandemie,
• den Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrie- und Gewerbeunternehmen,
• erhebliche Preissteigerungen beim Materialeinkauf,
• einen hohen Anteil an Fremdleistungen sowie
• zu optimistische Preiskalkulationen.
Die bis Ende Oktober 2025 erwarteten Aufträge sind nicht eingegangen. Zudem konnten laufende Bauprojekte keine ausreichende Auslastung sicherstellen, wodurch sich ein mittelfristiger Kapazitätsengpass abzeichnete. Außergerichtliche Sanierungsbemühungen blieben erfolglos, weshalb schließlich der vorliegende Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
In der Bilanz zum Stichtag 31.12.2024 werden die Verbindlichkeiten mit rund EUR 5,67 Millionen ausgewiesen. Auf der Aktivseite sind Vermögenswerte von mehr als EUR 2,00 Millionen angeführt, wobei das Anlagevermögen etwa EUR 200.000 beträgt.
Weitere Vorgangsweise
Der Geschäftsbetrieb der Antragstellerin wird fortgeführt, und es wird eine Sanierung im Rahmen eines Sanierungsplans angestrebt. Das derzeit vorliegende Angebot sieht eine Quote von 20 % innerhalb von zwei Jahren vor. Dies entspricht dem gesetzlichen Mindestangebot für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 18.11.2025
Anmeldefrist: 15.01.2026
Insolvenzverwalter: Mag. Günther Eybl, Rechtsanwalt in 4810 Gmunden
Prüfungstagsatzung: 29.01.2026
Sanierungsplantagsatzung: 12.02.2026
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000

