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SÜBA AG

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass im Insolvenzverfahren der SÜBA AG (FN 82505g) am Handelsgericht Wien am 31.07.2025 die Sanierungsplantagsatzung stattgefunden hat.

Die Schuldnerin ist bekanntlich eine reine Holdinggesellschaft und übernimmt zentrale Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben für die SÜBA-Gruppe. Von den 67 Gesellschaften, an denen die SÜBA AG beteiligt ist, werden in 16 Gesellschaften laufende Projekte abgewickelt.

Zwei zentrale operative Gesellschaften sind die SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH– über deren Vermögen wurde bereits ebenfalls ein Insolvenzverfahren am HG Wien eröffnet, sowie die SÜBA Deutschland Bau- und Projektmanagement GmbH, welche für Projektabwicklung in Deutschland zuständig ist. Diese beiden Gesellschaften waren maßgeblich für die operative Umsetzung der Bauprojekte in Österreich und Deutschland verantwortlich.

Der Insolvenzverwalter führt den Geschäftsbetrieb derzeit fort und verläuft die Zusammenarbeit mit der Schuldnerin konstruktiv. So werden der Insolvenzverwaltung nach wie vor alle erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Wie bereits medial bekannt, wurde von der Hallmann Holding International Investment GmbH ein Großteil ihrer Aktienmehrheit (74,9%) an die Revetas Capital („Revetas“) übertragen. Revetas ist die österreichische Tochtergesellschaft der international tätigen Revetas Group. Mit dem Einstieg von Revetas als strategischem Partner soll nicht nur die kurzfristige Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs gewährleistet, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Sanierungsplans geleistet werden.

Den Gläubigern wurde nunmehr nachstehender Sanierungsplan angeboten:

Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes zahlbar wie folgt:

5 % Barquote, welche bis zum 30.09.2025 beim Verwalter zu erlegen ist;
weitere 5 % binnen 12 Monaten sowie
weitere 10 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Dieser Sanierungsplan hat in der Abstimmungstagsatzung beide erforderlichen Mehrheiten erreicht und wurde somit angenommen.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die vereinbarten Bestätigungsvoraussetzungen mit Ende September 2025 von der Schuldnerin erfüllt werden können.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380