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Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass im heute am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung im Sanierungsverfahren der SÜBA AG stattgefundenen hat.
Gegenstand dieser Tagsatzung waren die Prüfungserklärungen des Insolvenzverwalter zu den von den Gläubigern zur Anmeldung gebrachten Forderungen.
Bislang sind gemäß dem vorliegenden Anmeldeverzeichnis von 63 Gläubigern Gesamtforderungen in Höhe von EUR 261,83 Mio. zur Anmeldung gebracht. Hiervon wurden vom Insolvenzverwalter bislang Forderungen in Höhe von EUR 26,81 Mio. anerkannt. Die restlichen Forderungen in Höhe von EUR 235,02 Mio. wurden (einstweilen) bestritten und befinden sich diese weiterhin in Abklärung und Überprüfung. Die Klagsfrist wurde vom Insolvenzgericht mit einem Monat bestimmt.
Die Schuldnerin ist bekanntlich eine reine Holdinggesellschaft in der Immobilienbranche und übernimmt die zentralen Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben für die SÜBA-Unternehmensgruppe.
Die Schuldnerin selbst ist dabei nicht selbst Eigentümerin von Liegenschaften, sondern ist an jenen Gesellschaften beteiligt, in deren Eigentum die Immobilien stehen.
Zwei zentrale operative Gesellschaften der SÜBA-Unternehmensgruppe sind die SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH, über deren Vermögen bereits ein Konkursverfahren am HG Wien eröffnet wurde, sowie die SÜBA Deutschland Bau- und Projektmanagement GmbH, welche für Projektabwicklung in Deutschland zuständig ist. Diese beiden Gesellschaften waren maßgeblich für die operative Umsetzung der Bauprojekte in Österreich und Deutschland verantwortlich.
Der Insolvenzverwalter führt den Geschäftsbetrieb derzeit fort und hat sich bereits einen umfassenden Überblick über die 16 aktiven Immobilienprojekte verschafft, von denen sich auch 2 in Deutschland befinden.
Zur Deckung der Kosten für eine Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren hat die HALLMANN HOLDING International Investment GmbH (HHI) eine Fortführungskaution zugesagt bzw. bereits teilweise bereits erlegt.
Sollten die weiteren zugesagten Mittel von HHI und den Banken nicht wie geplant fließen, droht eine Erhöhung des Gläubigerausfalls. In diesem Fall behält sich der Insolvenzverwalter vor, einen Antrag auf Schließung des schuldnerischen Unternehmens zu stellen.
Als reine Holdinggesellschaft war die Schuldnerin auf interne Verrechnungen sowie Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen ihrer Gesellschaftsbeteiligungen angewiesen. Diese Einnahmen reichten jedoch nie aus, um die laufenden Kosten (insb. Personal, Beratung, Werbung) vollständig zu decken.
Ein wesentlicher Belastungsfaktor war die Patronatserklärung zugunsten der SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH, die jedoch bereits seit Jahren defizitär arbeitete.
ZU den Ursachen der Verluste auf Ebene der Immobilienprojektgesellschaften wurde bereits im Insolvenzantrag auf die angespannte Marktlage in der Bau- und Immobilienbranche hingewiesen (u. a. Zinsanstieg, Material- und Personalkosten).
Die Schuldnerin strebt den Abschluss eines Sanierungsplans an und bietet den Gläubigern eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Die Finanzierung dieser Quote soll durch eine strukturierte Verwertung der Immobilienprojekte sowie durch Sanierungsbeiträge der Eigentümerin und Finanzgläubiger erfolgen. Die Details des Verwertungskonzepts und die konkreten Sanierungsbeiträge sind derzeit noch in Ausarbeitung und Gegenstand laufender Verhandlungen. Diese Gespräche sollen nach der allgemeinen Berichts- und Prüfungstagsatzung intensiv fortgesetzt werden. Vom Insolvenzverwalter wurde in der Tagsatzung ausgeführt, dass auch der Einstieg eines Investors eine mögliche Finanzierungsvariante ist.
Die Abstimmung über den von der Schuldnerin angebotenen Sanierungsplan findet am 10.07.2025 ab 11:00 Uhr am Handelsgericht Wien statt.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380