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TIROMETALL GmbH
Insolvenzsache
Wie berichtet hat die TIROMETALL GmbH am 09.02.2026 mit ihren Gläubigern einen Sanierungsplan abgeschlossen.
Folgender verbesserter Sanierungsplan wurde am 09.02.2026 angenommen:
1) die Gläubiger erhalten eine Quote von 20% wie folgt: 5% für die Dienstnehmer zahlbar binnen 5 Tagen, 2,62% zahlbar binnen 5 Tagen für die übrigen Gläubiger, jeweils ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und bei Auszahlung durch die Insolvenzverwaltung;
weiters 15% für die Dienstnehmer in 3 gleichen Raten zu je 5% zum 01.10.2026, 01.04.2027 und 1.10.2027 bzw weitere 17,38% für die übrigen Gläubiger in drei gleichen Raten zu je 5% zum 01.10.2026, 01.04.2027 und 01.10.2027 sowie einer letzten Rate von 2,38% bis 30.01.2028.
2) Die bisherige Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin zur Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans bestellt.
3) Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin gem § 157i IO bestellt zu Betreibung der Anfechtungsansprüche gegen die ÖGK (EUR 46.526,34). Die einbringlich gemachten Beträge werden abzüglich der Kosten als Superquote an die Gläubiger ausbezahlt.
4) Das Erfordernis für die Massekosten sowie für die Barquote sowie das Kostendepot für die Betreibung der Ansprüche in 3) ist binnen 21 Tagen bei der Insolvenzverwalterin sicherzustellen, bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplans.
5) Die Schuldnerin hat binnen 21 Tagen hinsichtlich der Gläubigerin ON 98 und ON 103 eine Rückstehungserklärung vorzulegen, sowie hinsichtlich der Gläubigerin ON 103 eine Erklärung zum Verzicht auf Sicherstellung der bedingten Forderung, dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplans.
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die Insolvenzverwalterin heute berichtet hat, dass die Schuldnerin den Punkt 4 nicht erfüllen konnte: der Investor hat sich kurzfristig zurück gezogen und die zugesagten Finanzmittel nun doch nicht zur Verfügung gestellt.
Damit ist dem Sanierungsplan die gerichtliche Bestätigung zu versagen.
Wir gehen davon aus, dass die Sanierungsbemühungen der Schuldnerin damit gescheitert sind und das Verfahren als auf die Liquidation der Schuldnerin abzielendes Konkursverfahren fortgeführt wird. Somit wird sämtliches Vermögen zu verwerten sein, und alle Forderungen von der Insolvenzverwalterin zu betreiben sein.
Eine Quotenprognose ist derzeit nicht möglich, vielmehr werden sich die Passiva nun voraussichtlich wegen Schadenersatzforderungen und Dienstnehmeransprüchen erheblich erhöhen.
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Innsbruck
Tel: 05 04 100 – 6000

