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Waibel Floristik GmbH – Sanierungsplantagsatzung

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die Sanierungsplantagsatzung der Waibel Floristik GmbH (FN 442950y) heute am Landesgericht Wiener Neustadt stattgefunden hat.

Der von der Insolvenzschuldnerin angebotene Sanierungsplan wurde von den beiden gesetzlich erforderlichen Mehrheiten angenommen. Die Waibel Floristik GmbH ist eine reine Betriebsgesellschaft im Bereich Floristik und Blumenhandel und wird fortgeführt.

Der angenommene Sanierungsplan sieht eine Quote von 20% für die Insolvenzgläubiger vor, zahlbar wie folgt:

  • eine 5%-ige Barquote binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag des Erfordernisses für die Barquote sowie der Verfahrenskosten bis 30.10.2026.
  • weitere je 7,5% binnen 12 und 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplans.

Die Kapital- und Kopfmehrheit stimmten diesem Sanierungsplan zu.

Bei einer planmäßigen Entwicklung des Unternehmens erscheint die Erfüllbarkeit des angenommenen Sanierungsplans möglich.

Insgesamt wurden Forderungen in Höhe von EUR 4,1 Mio. angemeldet. Davon wurden EUR 2,2 Mio. anerkannt, während Forderungen in Höhe von EUR 1,9 Mio. bestritten wurden. Für die Erfüllung des Sanierungsplans sind Forderungen in Höhe von rund EUR 3 Mio. zu berücksichtigen.

Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans erfolgt jedoch erst nach Erlag des für die Barquote sowie die Verfahrenskosten erforderlichen Betrages. Mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses wäre das Insolvenzverfahren der Waibel Floristik GmbH aufgehoben.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380