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WW Wohnwagon GmbH

Der Sanierungsplan der WW Wohnwagon GmbH wurden von der Mehrheit der Gläubigerschaft ANGENOMMEN!

Der Fortbestand der Tiny-House-Pionier Wohnwagon ist in die Wege geleitet!

Bei einer errechneten Zerschlagungsquote von rund 3 % hat der Insolvenzverwalter den Sanierungsplan als wirtschaftlich angemessen erachtet, da die Gläubiger im Alternativszenario eine deutlich geringe Quote erhalten würden.

Der Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 % zahlbar binnen zwei Jahren vor.

Eine Barquote von 5 % erliegt bereits beim Insolvenzverwalter, damit konnte der Sanierungsplan bereits bestätigt werden.

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der WW Wohnwagon GmbH (FN 396101 b) vor dem Landesgericht Wiener Neustadt am 03.03.2026 die Sanierungsplantagsatzung stattgefunden hat.

Bei der Schuldnerin handelt es sich bekanntlich um ein im Jahr 2013 gegründetes Unternehmen, welches Holzmodulhäuser herstellt und vertreibt. Am 10.12.2025 wurde aufgrund eines Eigenantrages der Schuldnerin zunächst ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet, welches eine gesetzliche Mindestquote von 30 % vorsieht.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat die Schuldnerin jedoch am 30.01.2026 die Eigenverwaltung zurückgelegt und übernahm der bisherige Sanierungsverwalter die operative Geschäftsführung. Die bisherige Quote von 30 % wurde auf eine Quote von 20 % reduziert, was dem gesetzlichen Mindesterfordernis eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung entspricht.

Bislang wurden von 142 Gläubigern Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 4,25 Mio. zur Anmeldung gebracht. Hiervon wurden Forderungen in Höhe von rund EUR 2,56 Mio. anerkannt. Die restlichen Forderungen in Höhe von EUR 1,69 Mio. wurden bestritten.

Somit errechnet sich für die von der Schuldnerin angebotene Quote von 20 % ein Sanierungsplanerfordernis in Höhe von rund EUR 512.000,00. Nach Angaben des Insolvenzverwalters soll die Erfüllung dieses Erfordernisses aufgrund der zufriedenstellenden Auftragslage sowie durch Zuschüsse der Gesellschafter der Schuldnerin gewährleistet sein.

Die Schuldnerin beschäftigt nach bereits vorgenommenen Restrukturierungsmaßnahmen derzeit noch 37 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Sanierungsplan

Den Gläubigern wurde nachstehender Sanierungsplan angeboten:

Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20 %-ige Quote, zahlbar wie folgt:

• 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür sowie zur Bezahlung aller offenen Masseforderungen bereits beim Verwalter erliegt;

• weitere je 3,75 % bis 31.12.2026, 30.06.2027, 30.11.2027 sowie 02.03.2028.

Dieser Sanierungsplan hat beide erforderliche Mehrheiten erreicht und wurde somit angenommen.

Da die Bestätigungsvoraussetzungen mit dem heutigen Tag vorliegen, konnte die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplanes bereits erfolgen. Mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses ist das Insolvenzverfahren der WW Wohnwagon GmbH aufzuheben.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380