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Konkurse von Kreditinstituten

Konkurse von Kreditinstituten

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass sich nun nach fast 23-jähriger Verfahrensdauer im Konkursverfahren der Riegerbank AG nach vielfältigen und komplexen rechtlichen Themenbereichen und langwierigen anhängigen Prozessen ein Ende abzeichnet. Es wird noch mit einer formalen Beendigung des Konkursverfahrens im Jahr 2021 gerechnet.

Anlässlich der Verfahrensbeendigung wird nochmals eine Quote von 0,590532% ausgeschüttet werden, sodass im Konkursverfahren der Riegerbank AG insgesamt eine Konkursquote von ca. 9,39% erzielt werden wird, nachdem bereits in den Jahren 2000 und 2002 im Rahmen von zwei Zwischenverteilungen zu je 4,4% eine Quote von insgesamt 8,8% an die Gläubiger verteilt wurde.

In dem am 27.10.1998 eröffneten Konkursverfahren wurden letztlich Forderungen von 1.316 Gläubigern in Höhe von EUR 88.421.453,82 anerkannt.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens konnte u.a. vor der Einführung des Euros erfolgreich ein Teil des vorhandenen Wechselstubennetzes verwertet, sowie umfangreiche Anfechtungsansprüche und Schadenersatzansprüche für die Masse einbringlich gemacht werden. Während des Verfahrens haben zahlreiche Gläubiger Abfindungserklärungen mit der Republik Österreich abgeschlossen und an sie ihre Forderungen abgetreten.; bezüglich dieser abgetretenen Forderungen erfolgt die Auszahlung der letzten Quote daher an die Republik Österreich.

Den bevorstehenden Abschluss eines der größten und am längsten andauernden Bankenkonkurses Österreichs, nimmt der AKV EUROPA zum Anlass eine Kurzübersicht über die Bankenkonkurse der letzten 30 Jahre und bei deren Abwicklung typischerweise aufgetretene Thematiken darzustellen.

Schlagzeilen:

Bankenkonkurse dauern durchschnittlich über 15 Jahre.

Die Quotenprognosen haben sich seit der Einführung des „Klassenkonkurses“ durch das BaSAG im Jahr 2015 wesentlich verringert.

Die Quotenaussichten für nachrangige Gläubiger sind bei Bankenkonkursen im Laufe der letzten 30 Jahre wesentlich gesunken.

Der Verfall der Ausschüttungsquoten in Bankenkonkursen hängt mit Gesetzesänderungen und der gesetzlich eingeräumten Bevorrechtung der Forderung der Einlagensicherung zusammen.

Die Quotenaussichten für die nunmehr im Jahr 2020 eröffneten Verfahren der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG und Anglo Austrian AAG AG (ehem. Meinl Bank) sind deutlich reduzierter, als die noch erfolgten Quotenausschüttungen der Konkurse aus den Jahren 1995 bzw. 1998 (Bank für Handel und Industrie AG und Diskont Bank AG).

Längste Verfahrensdauer: Riegerbank AG mit 23 Jahren

Höchste (anerkannte) Verbindlichkeiten: Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG mit EUR 611 Mio. (bisher)

Höchste Konkursquote: Diskont Bank AG mit 84% an alle Gläubiger
Riegerbank AG und voraussichtlich ehem. Meinl Bank mit 100% nur für die Einlagensicherung

Höchste Anzahl an Gläubigern: Bank für Handel und Industrie AG mit 2.629 angemeldeten Gläubigern

Bankeninsolvenzen stellen auf Grund der rechtlichen Komplexität in der Insolvenzabwicklung immer eine große Herausforderung für Insolvenzgerichte, die Gläubigerschutzverbände, die Gläubiger und insbesondere den/die Insolvenzverwalter/in dar.

Vor- und Eröffnungsverfahren:

Oft gingen der Eröffnung von Bankenkonkursen schon monatelange Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten voraus.

So war dem Konkursverfahren der Bank für Handel und Industrie AG eine 2-monatige Geschäftsaufsicht vorgelagert. Der Versuch, die Bank zu veräußern, scheiterte jedoch, sodass es am 17.03.1995 zur Konkurseröffnung kam. Im Bankenkonkursverfahren der ehemaligen Meinl-Bank (Anglo Austrian AAB AG) konnte die Frage der Antragslegitimation erst nach 2-maligem Rechtsgang bis zum Obersten Gerichtshof und erst 7 Monate nach eigentlicher Insolvenzantragsstellung geklärt werden. Das Monopol zur Antragsstellung von Konkursen von Kreditinstituten liegt nach dem Bankwesengesetz (BWG) nun bei der FMA (Finanzmarktaufsicht).

Aufsichtspflicht der Republik Österreich:

Der Republik Österreich – insbesondere der FMA und der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) – kommt bei Kreditinstituten eine besondere Aufsichtspflicht zu. Im Falle der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG wurde von der Insolvenzmasse bekanntlich im Februar sogar eine Schadenersatzklage wegen Verletzung dieser Aufsichts- und Kontrollpflichten über 300 Mio. EUR gegen die Republik Österreich geltend gemacht. Aufsehenerregende und erfolgreiche Amtshaftungsprozesse zahlreicher Kunden gab es auch bereits im Verfahren der Bank für Handel und Industrie AG, in welchen der OGH erkannte, dass die Republik für schuldhaftes Verhalten der Bankprüfer einzustehen hat.

Bankenkonzession:

In Zusammenhang mit einem Konkurs eines Kreditinstituts steht auch der Entzug der Bankenkonzession durch die Europäische Zentralbank (EZB). Im Fall der ehemaligen Meinl-Bank (Anglo Austrian AAB AG) wurde der Entzug der Konzession als insolvenzauslösend angegeben. Die Entziehung der Bankenkonzession im November 2019 durch Beschluss des EZB-Rates entfaltete sofortige Wirkung, sodass die Anglo Austrian AAB AG bei Insolvenzantragsstellung im März 2020 über keine aufrechte Bankenkonzession verfügte. Begründet wurde der Entzug der Bankenkonzession von der EZB mit einem für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu riskanten Geschäftsmodell der Schuldnerin. Bei der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG hingegen kam es erst im November 2020 zu einem Entzug der Bankenkonzession, während die Insolvenzeröffnung bereits im Juli 2020 erfolgte und sohin das Insolvenzverfahren bereits seit einigen Monaten im Laufen war.

Gläubigerklassen:

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) im Jahr 2015 gelten für Insolvenzen von Kreditinstituten besondere Verfahrensvorschriften, welche im Gegensatz zum insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung eine Rangfolge bei den Quotenausschüttungen an verschiedene Gläubigerklassen vorsieht.

Bankeninsolvenzen betreffen oft eine große Anzahl von Bankkunden, die im insolventen Kreditinstitut über Bankeinlagen oder Wertpapierdepots verfügen. Ansprüche einlagengesicherter Kunden sind bis zu einem Betrag von EUR 100.000,00 pro Anleger und Kreditinstitut bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) gesichert, sodass betroffene Kunden diesen Betrag zur Gänze von der ESA erhalten. Die Einlagensicherung kann sodann den von ihr übernommenen Betrag im Insolvenzverfahren seit Geltung des BaSAG im 1. Rang geltend machen. Im Falle der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG hat hierdurch die ESA eine Forderungsanmeldung in Höhe von EUR 488 Mio. zur Anmeldung gebracht, wovon bislang EUR 310 Mio. anerkannt wurden. Bei der ehemaligen Meinl-Bank (Anglo Austrian AAB AG) war es immerhin eine Forderung in Höhe von EUR 59 Mio.

Die vormalige Rechtslage sah auch bei Bankenkonkursen einen „klassenlosen“ Konkurs vor, ein in allen anderen Insolvenzverfahren geltender Grundsatz. Einlagen bis zu ATS 200.000,00 waren von der Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH (EISI) gesichert. Gesichert waren damals nur Konten von Verbrauchern und keine Firmenguthaben. Im Konkursverfahren der Bank für Handel und Industrie AG hat die Republik Österreich ergänzend noch eine Sonderunterstützungsgesellschaft der Kreditwirtschaft GmbH (SOGE) gegründet, welche Einlagen bis zu ATS 1 Mio. eingelöst hat. Forderungen der EISI und SOGE wurden dann bei der Ausschüttung der Quote mit den übrigen Gläubigern gleich behandelt. Ein Vorrecht der EISI hat es damals noch nicht gegeben.

Konkursquoten nach dem BaSAG:

Dies führte in Bankenkonkursen, die bereits vor dem Inkrafttreten des BaSAG eröffnet waren, zu der Situation, dass nach allgemeinen (Zwischen-)Quotenausschüttungen an alle Gläubiger vor 2015 auf eine bevorrechtete Konkursquotenausschüttung an die ESA umgestellt wurde. Im Verfahren der Riegerbank AG wird nach den beiden Zwischenausschüttungen zu je 4,4% an alle Gläubiger nun bei der endgültigen Quotenausschüttung die Forderung der ESA zunächst zur Gänze abgedeckt werden und sollen dann die restlichen Gläubiger noch eine Konkursquote von 0,59% erhalten.

Durch die Änderung der Gesetzeslage und die Bevorrechtung der ESA sind die Quotenaussichten für nachrangige Gläubiger natürlich wesentlich gesunken. Während betroffene Gläubiger in den in den Jahren 1995 (Bank für Handel und Industrie AG) und 1998 (Diskont Bank AG) eröffneten Verfahren noch alle gleichrangig eine Quote von ca. 80% erhalten haben (bei der 2001 eröffneten Trigon Bank AG waren es 50%), sehen die Quotenaussichten für die nunmehr im Jahr 2020 eröffneten Verfahren (Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG und Anglo Austrian AAG AG ehem. Meinl Bank) deutlich reduzierter aus. Bei der Anglo Austrian AAG AG (ehem. Meinl Bank) wird derzeit davon ausgegangen, dass die Einlagensicherung zur Gänze (100%) befriedigt werden kann, während Gläubiger im 2. Rang eine noch nicht abschätzbare Quote erhalten werden und Gläubiger im 3. Rang mit einem gänzlichen Ausfall (0%) zu rechnen haben. In den 3. Rang fällt der Großteil der nicht von der ESA gesicherten Bankkunden.

Das Bankgeheimnis stellt die abwickelnden Organe vor zusätzliche Probleme.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380

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