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Pressekontakt

Erfolgsaussichten bei Insolvenzverfahren

Nachdem Mitte März die Treuhandsanierungspläne in den Verfahren SIGNA Development Selection AG und SIGNA Prime Selection AG angenommen wurden, hat der Alpenländische Kreditorenverband  analysiert, wie und mit welcher Quote in Österreich im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bis zum Stichtag 20.03. die Insolvenzverfahren geendet haben.

Es handelt sich um international unerreichte Werte, sowohl im Bereich der Sanierungen als auch der Quoten. Dies ist vor allem auch auf die nur in Österreich installierten Gläubigerschutzverbände zurückzuführen, wobei wir in diesen abgestimmten Signa-Verfahren nicht unerwähnt lassen wollen, dass der AKV von den abstimmenden Gläubigerschutzverbänden die größte Gläubigergruppe vertreten hat.

Im Detail zeigt sich nachstehendes Bild:

Aufhebungen Firmeninsolvenzen

Beendigungsformen

Gesamtjahr 2023
Sanierungsplan 843 29,71 %
Zahlungsplan 210 7,40 %
Verteilung 875 30,84 %
Nullquote 774 27,28 %
Abschöpfung 28 0,99 %
Sonstiges 107 3,78 %
Firmeninsolvenzen Gesamt 2 837 100,00 %
01.01.2024 – 20.03.2024
Sanierungsplan 171 25,23 %
Zahlungsplan 44 6,49 %
Verteilung 230 33,92 %
Nullquote 198 29,20 %
Abschöpfung 8 1,18 %
Sonstiges 27 3,98 %
Firmeninsolvenzen Gesamt 678 100,00 %

Wir informieren Sie darüber, dass im Gesamtjahr 2023 2.837 Firmeninsolvenzen beendet bzw. abgeschlossen wurden, im Zeitraum 01.01.2024 bis 20.03.2024 wurden 678 Firmeninsolvenzen aufgehoben.

In 843 Verfahren (29,71 %) wurde 2023 mit den Gläubigern ein Sanierungsplan abgeschlossen, im Zeitraum 01.01.2024 bis 20.03.2024 war dies in 171 Verfahren (25,23 %) der Fall.

Bei 210 Einzelunternehmen (7,40 %) wurde nach Schließung des Unternehmens ein Zahlungsplan vereinbart. Im Zeitraum 01.01.2024 bis 20.03.2024 wurden bislang in Firmeninsolvenzen 44 Zahlungspläne (6,49 %) abgeschlossen.

In fast einem Drittel (2023: 37,11 %; 2024: 31,72 %) der Verfahren kommt es daher zur Annahme von Entschuldungsvorschlägen (Sanierungs- oder Zahlungsplan), ein international hervorragender und unerreichter Wert.

Bei 875 (30,84 %) der im Jahre 2023 aufgehobenen Verfahren kam es zur Ausschüttung einer Verteilungsquote, im Jahre 2024 war dies bis einschließlich 20.03.2024 bei 230 (33,92%) der Aufhebungen der Fall.

Lediglich 774 Verfahren (27,28 %) endeten 2023 mit einem Totalausfall für die Gläubiger, im heurigen Jahr waren es bislang 198 Verfahren (29,20 %).

100 % Verfahren

Von den 843 im Jahr 2023 bestätigten Sanierungsplänen sahen 155 angenommene Sanierungspläne sogar eine Quote von 100 % vor.

Im heurigen Zeitraum 01.01.2024 bis 20.03.2024 wurden 171 Sanierungspläne angenommen, 34 davon sehen die Maximalquote von 100 % vor.

Bei den 875 Verteilungen im Jahr 2023 endeten 31 Verfahren mit einer Quote von 100 %. Im heurigen Jahr wurde bisher in 8 Verfahren, welche nach Verteilungen aufgehoben wurden, die Maximalquote von 100 % erreicht.

Ergänzend ist auszuführen, dass es sich bei den sonstigen Insolvenzaufhebungen (2023: 3,78 %; 2024: 3,98 %) im Regelfall um eine Aufhebung mit Zustimmung der Gläubiger nach § 123 b IO handelt, wobei in diesen Fällen die Gläubiger zumeist ebenfalls 100 % erhalten.

Quotenhöhe

Gesamtjahr 2023 Mittelwert Medianwert
Sanierungsplan 42,10 % 25,00 %
Verteilung 15,04 % 6,57 %
01.01. – 20.03.2024 Mittelwert Medianwert
Sanierungsplan 42,30 % 25,00 %
Verteilung 15,38 % 7,20 %

Die anfangs von den Insolvenzschuldnern eingebrachten Sanierungsplanvorschläge sehen in der Regel das Anbot einer gesetzlichen Mindestquote von 20% bzw. 30% bei Eigenverwaltungen binnen 2 Jahren vor. Es kommt jedoch in fast allen Fällen zu einer Verbesserung des Anbots, indem man sich entweder auf eine Teilbarquote und/oder auf verkürzte Leistungszeiträume einigt.

Betrachtet man jedoch ausschließlich die Quotenhöhe, so zeigt sich, dass lediglich in 68 Fällen ein Sanierungsplan mit einer 20%igen Sanierungsplanquote abgeschlossen wurde. In 34 Fällen konnten sogar Anbote mit 100% erzielt werden.

Aus der nachstehenden Grafik können die Quotenhöhen der abgeschlossenen Sanierungspläne abgeleitet werden:

Resümee

Die Vorzüge des österreichischen Insolvenzrechts führen zu einer kurzen Verfahrensdauer und zu einer Einbindung der allgemeinen Gläubigerinteressen, zu deren Wahrung nämlich die Insolvenzgerichte, die Insolvenzverwalter und die Gläubigerschutzverbände verpflichtet sind. Dies mündet in einem hohen Anteil an Sanierungen und in extrem hohen Quoten für unbesicherte Gläubiger.

Auch die Durchschnittsquoten der abgeschlossenen Sanierungspläne zeigen die Besonderheiten des österreichischen Insolvenzrechts und eine funktionierende Insolvenzpraxis auf.

Die österreichische Insolvenzpraxis sehen wir durch einen EU Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts gefährdet. Dies haben wir in einer Stellungnahme zu diesem Richtlinienvorschlag hervorgehoben. Der AKV hat gefordert, dass sich diese geplante EU-Richtlinie im Sinne eines „best practice“ am österreichischen Insolvenzrecht orientieren sollte, welches sich in der Praxis mit kurzer Verfahrensdauer und hohen Quoten auszeichnet.

Link zur AKV-Stellungnahme

Aufhebungen Privatinsolvenzen

Im Jahr 2023 konnten österreichweit 8.158 Schuldenregulierungsverfahren in nachstehender Form beendet bzw. abgeschlossen werden:

Gesamtjahr 2023
Zahlungsplan 5.645 69,20 %
Abschöpfung 2.389 29,28 %
Sonstiges 124 1,52 %
Privatinsolvenzen Gesamt 8.158 100,00 %

Im Zeitraum 01.01.2024 bis 20.03.2024 konnten österreichweit 1.991 Schuldenregulierungsverfahren in nachstehender Form beendet bzw. abgeschlossen werden:

01.01. – 20.03.2024
Zahlungsplan 1.339 67,27 %
Abschöpfung 607 30,49 %
Sonstiges 45 2,25 %
Privatinsolvenzen Gesamt 1.991 100,00 %

Es wurden in mehr als zwei Drittel der Privatkonkurse mit den Gläubigern ein Zahlungsplan abgeschlossen. Der Zahlungsplan als Beendigungsform hat trotz der Entschuldungserleichterungen durch die Insolvenzrechtsnovellen 2017 und 2021 sowie sinkenden Quoten nichts an Attraktivität verloren.

Im Jahr 2024 beträgt der Mittelwert der abgeschlossenen Zahlungspläne 27,42 % und der Medianwert 17 %. Diese hohen Quoten sind ausschließlich darauf zurückzuführen, dass in Privatkonkursen nur mehr circa ein Viertel der Gläubiger Forderungen anmeldet. Ein Großteil der Gläubiger bucht die Forderungen aus buchhalterischen Gründen aus, nachdem Zahlungspläne die Auszahlung mehrerer Teilquoten binnen drei Jahren vorsehen.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.