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Jahresstatistik 2021

EINLEITUNG

Die Entwicklung der Insolvenzen wurde im Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie und die staatlichen Lenkungsmaßnahmen sowie durch zwei im Juli 2021 in Kraft getretene Gesetzesnovellen geprägt.

Insbesondere das Auslaufen der COVID-19 bedingten Stundungen („Safety-Car“-Phase) bewirkte im 2. Halbjahr 2021 eine Zäsur zu den rückläufigen Insolvenzeröffnungen seit März 2020, nachdem es im 2. Halbjahr 2021 zu einem langsamen Anstieg der Insolvenzverfahren durch wieder aufgenommene Insolvenzantragstellungen der öffentlichen Körperschaften gekommen ist. Im 4. Quartal 2021 lagen die eröffneten Firmeninsolvenzen sogar über dem Niveau vor der Pandemie.

Überlagert wurde diese Entwicklung im 2. Halbjahr 2021 von zwei Gesetzesnovellen, nämlich der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) und dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenzen (RIRUG).

Beide Gesetze sind im Juli 2021 in Kraft getreten und Ziel dieser Novellen ist es, dass aussichtslose Exekutionen vermieden werden sollten, indem bereits das Exekutionsgericht offenkundige Zahlungsunfähigkeiten von Schuldnern aufgreift und in der Ediktsdatei veröffentlicht. Dadurch ruhen die Exekutionsverfahren, sodass Gläubiger zur Hereinbringung ihrer Forderungen auf das Insolvenzverfahren verwiesen werden und somit Insolvenzanträge gegen Schuldner stellen sollen. Diese Gläubigeranträge führen im Bereich der Privatinsolvenzen zu einem neu eingeführten Gesamtvollstreckungsverfahren, in welchem Verwertungserlöse und das pfändbare Einkommen auf die Gläubiger gleichmäßig verteilt werden sollen. Den Schuldner trifft die Verpflichtung binnen 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit aktiv zu werden und selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in die Wege zu leiten, ansonsten ihm ein durch das RIRUG eingeführtes, verkürztes 3-jähriges Abschöpfungsverfahren nicht offen steht.

Wie die weiteren Ausführungen und Kennzahlen zeigen werden, haben sich die Erwartungen des Gesetzgebers in diese beiden Novellen zumindest im Jahr 2021 noch nicht erfüllt.

Im Jahr 2021 gab es 3.094 Firmeninsolvenzen und 7.667 Privatinsolvenzen. Die 10.761 Gesamtinsolvenzen haben gegenüber 2020 um 3,64 % abgenommen. Tatsächlich sind jedoch die Entwicklung am Privat- und Firmenkonkurssektor sowie das 1. und 2. Halbjahr 2021 differenziert zu betrachten.

Die Firmen- und Privatinsolvenzen haben sich im Jahr 2021 im Detail wie folgt entwickelt:

Im Jahr 2021 wurden über das Vermögen von 2.049 Unternehmen Insolvenzverfahren eröffnet, dies bedeutet ein Plus von 13,9 % gegenüber dem ebenfalls von der Pandemie geprägten Jahr 2020, in welchem 1.799 Firmeninsolvenzverfahren eröffnet wurden.

Im Jahr 2019 – und somit vor der Pandemie – wurden 3.045 Firmeninsolvenzverfahren eröffnet, somit um ca. ein Drittel (32,71 %) mehr als 2021. Oder in Zahlen ausgedrückt: In den Jahren 2020 und 2021 hat sich ein Rückstau von mehr als 2.200 eröffneten Firmeninsolvenzen gebildet.

Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, hat sich dieser Rückstau bis September 2021 aufgebaut. Die Eröffnungen im 4. Quartal 2021 lagen bereits über den Werten des 4. Quartals 2019, sodass dieser Rückstau nun sukzessive abgebaut wird, wie auch die nachstehende Grafik dokumentiert:

Im 2. Halbjahr 2021 wurden somit 1.349 Firmeninsolvenzen eröffnet, das sind annähernd doppelt so viele wie im 1. Halbjahr 2021, in welchem 700 Verfahren eröffnet wurden.

Die eröffneten Firmeninsolvenzen sind nach Regionen zu differenzieren. In Wien und in Niederösterreich „starteten“ offenbar die öffentlichen Körperschaften wiederum mit Insolvenzanträgen, sodass der Zuwachs an eröffneten Firmeninsolvenzen in Wien + 34,20 % und in Niederösterreich + 29,40 % betragen hat. In anderen Bundesländern agiert die Öffentliche Hand bei Insolvenzanträgen noch zurückhaltend, sodass beispielhaft in Kärnten die eröffneten Firmeninsolvenzen um 29,52 % und in Vorarlberg um 42,86 % abgenommen haben.

Die Gesamtverbindlichkeiten und die gefährdeten Arbeitsplätze haben sich im Vergleich zu 2020 wie folgt entwickelt:

Gesamtpassiva der eröffneten Unternehmensinsolvenzen

2021:           EUR              1.741.496.000,–

2020:          EUR              4.810.202.000,–

Die Passiva des Jahres 2021 setzen sich mit EUR 1,514 Mrd. aus Unternehmen und mit ca. EUR 227 Mio. aus Verbindlichkeiten insolventer Verlassenschaften zusammen.

So handelt es sich bei der nach Passiva größten Insolvenz des Jahres 2021 um jene der Verlassenschaft nach Senator KR Prof. DI Dr. Artur Doppelmayr mit angegebenen Passiva von EUR 203,6 Mio., gefolgt von der EYEMAXX Real Estate AG mit EUR 200 Mio. und der Autobank Aktiengesellschaft mit ca. EUR 116 Mio.

Markant für das Jahr 2021 sind die Insolvenzen der Verlassenschaften von zwei Industriepionieren, so eben von jener nach KR Prof. DI Dr. Artur Doppelmayr, einem Pionier in der Seilbahntechnik, und jener nach KR Ing. Hubert Palfinger, einem Pionier in den Bereichen Nutzfahrzeuge.

Die hohen Verbindlichkeiten des Vorjahres 2020 waren unter anderem auf die Bankeninsolvenzen der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG sowie ihrer Eigentümergenossenschaft in der Höhe von mehr als 1 Mrd. zurückzuführen.

Gefährdete Arbeitsplätze

2021:                                       6 867

2020:                                     12 799

Erfreulich ist, dass sich die Anzahl der gefährdeten Arbeitsplätze im Jahr 2021 um 46,35 % auf 6.867 fast halbiert hat.

Die meisten Dienstnehmer waren von der Insolvenz der ASB Graz gemeinnützige Rettung und Soziale Dienste GmbH (311 DN) betroffen, gefolgt von der Smartcab Services GmbH (142 DN) und der Salzburg Schokolade GmbH (136 DN).

Bezüglich der Branchen ist auszuführen, dass das Baugewerbe mit 564 Insolvenzen (2020: 478) am stärksten betroffen war. Im Handel wurden 391 Unternehmen insolvent (2020: 425) und in der Beherbergung und Gastronomie 337 Unternehmungen (2020: 361). Durch die staatlichen Unterstützungsleistungen bzw. Umsatzersätze konnte daher in der Gastronomie trotz der Lockdowns eine Insolvenzwelle vermieden werden.

Gläubigeranträge

 Mit Auslaufen der Stundungen zur Jahresmitte 2021 haben die Insolvenzantragstellungen der öffentlichen Hand wieder zugenommen. Die Erhebungen des AKV zeigen, dass zuletzt 69 % der Firmeninsolvenzen über Gläubigeranträge eröffnet wurden. Vor der Pandemie waren die Eröffnungen weitgehend gleichmäßig auf Eigen- und Gläubigeranträge verteilt, sodass infolge der Pandemie die Bereitschaft der Unternehmungen ihre Zahlungsunfähigkeit einzugestehen abgenommen und somit die Verletzung von Insolvenzantragsverpflichtungen von Schuldnern stark zugenommen hat.

Verfahrensbeendigungen bei Firmeninsolvenzen

Der AKV hat zudem im Jahr 2021 Daten über die Beendigungsformen und über die Durchschnittsquoten erhoben. Dabei zeigte sich, dass circa 1/3 (24,7 % über Sanierungspläne und 7,74 % über Zahlungspläne) der Firmeninsolvenzen mit einer Entschuldung bzw. Sanierung endet, wie folgende Tabelle zeigt:

Die Durchschnittsquoten der Sanierungspläne stellen sich dabei wie folgt dar:

Mittelwert Sanierungsplanquote: 38,55 %

Medianwert Sanierungsplanquote: 25 %

PRIVATINSOLVENZEN

Die Privatinsolvenzen haben sich im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 wie folgt entwickelt:

Die 7.187 im Jahr 2021 eröffneten Privatkonkurse bedeuten einen Rückgang von 1,6 % gegenüber den 7.303 eröffneten Privatkonkursen des Jahres 2020.

Die Insolvenzeröffnungen im Privatkonkursbereich lagen jedoch vor der Pandemie österreichweit um ein Drittel über den Werten des Jahres 2021, nachdem das Jahr 2018 den Rekordwert von 10.058 (+ 39,95 %) und das Jahr 2019 immerhin auch noch 9.500 (+ 32,18 %) Privatkonkurseröffnungen verzeichneten.

Mit der am 01.07.2021 in Kraft getretenen GREx wurde im Privatkonkursbereich ein neuartiges Schuldenregulierungsverfahren, nämlich das Gesamtvollstreckungs­verfahren, geschaffen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das nach aussichtslosen Exekutionen unter erleichterten Bedingungen über Gläubigerantrag eröffnet wird und der gleichmäßigen Verteilung der Verwertungserlöse dient. Der Gesetzgeber erwartete sich, dass durch die neuen Regelungen rund um das Gesamtvollstreckungsverfahren jährlich mit 1.000 zusätzlichen Privatkonkursen zu rechnen sei.

Tatsächlich wurden im 2. Halbjahr 2021 nach Inkrafttreten des Gesetzes österreichweit lediglich 27 Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, sodass sich nach den ersten Monaten der Novelle die Erwartungen des Gesetzgebers nicht erfüllt haben.

Diese 27 über Gläubigerantrag eröffneten Gesamtvollstreckungen sind in den 7.187 eröffneten Verfahren enthalten. Im Unterschied zu den Firmeninsolvenzen wurde daher der Großteil der Privatinsolvenzen über Eigenantrag des Schuldners eröffnet, wenngleich in der Regel erst Jahre nach dem tatsächlichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Diese Eigenanträge sind mit Entschuldungsanträgen verbunden, wobei seit Inkrafttreten des RIRUG ausnahmslos die neue Entschuldungsmöglichkeit eines verkürzten 3-jährigen Abschöpfungsverfahrens über einen Tilgungsplan mitbeantragt wird. In 444 Insolvenzverfahren wurde ein Abschöpfungsverfahren in Form eines 3-jährigen Tilgungsplans nach Inkrafttreten der Novelle im 2. Halbjahr 2021 auch bereits eingeleitet.

Ebenfalls im Unterschied zu den Firmeninsolvenzen kam es zu keinem beträchtlichen Auseinanderklaffen der Eröffnungen im 1. Halbjahr (3.245) und im 2. Halbjahr (3.942) des Jahres 2021. Nachdem das RIRUG und die mögliche Verkürzung der Entschuldungsfristen erst mit zeitlicher Verzögerung am 26.07.2021 kundgemacht wurde und zahlreiche Schuldner die neue Gesetzeslage abwarteten, lagen lediglich im Juli 2021 die Eröffnungen weit hinter den Juli-Eröffnungen der beiden Vorjahre, wie nachstehende Grafik die Eröffnungen im 2. Halbjahr dokumentiert:

Die Abnahme der eröffneten Privatkonkurse ist in den beiden letzten Jahren ausschließlich auf die durch Corona bedingten Kontaktbeschränkungen zurückzuführen, sodass die vor Antragstellung notwendigen persönlichen Kontakte zwischen Schuldner und Schuldnerberatungsstellen nur eingeschränkt möglich waren. Tatsächlich hat nämlich durch Corona die Anzahl der verschuldeten Haushalte zugenommen, sodass die Reduktion der Insolvenzeröffnungen im Widerspruch zu zunehmenden Verschuldungen von Verbrauchern steht.

Die regional unterschiedlich geregelten und praktisch gehandhabten Kontaktbeschränkungen beeinflussten auch die unterschiedliche Entwicklung in den Bundesländern. So haben die eröffneten Privatinsolvenzen beispielhaft in Tirol (+ 24,82 %), Steiermark (+ 8,50 %), Burgenland (+ 3,28 %) und Wien (+ 2,67 %) gegenüber 2020 zugenommen, während in Salzburg (- 25,87 %), Kärnten (- 8,80 %) und Niederösterreich (- 15,27 %) Rückgänge zu verzeichnen waren.

Die Abweisungsbeschlüsse mangels Kostendeckung haben im Jahr 2021 um 31,4 % von 700 auf 480 abgenommen. Diese Abnahme ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass die öffentliche Hand (im Privatkonkursbereich die SVS) im
1. Halbjahr 2021 keine Insolvenzanträge stellte. Die Abweisungsbeschlüsse spielen im Gegensatz zu den Firmeninsolvenzen nur eine untergeordnete Rolle in der Insolvenzpraxis. Zukünftig werden im Privatkonkursbereich die Abweisungs­beschlüsse abnehmen, da nach der GREx bei einer vorgelagerten Veröffentlichung einer „offenkundigen Zahlungsunfähigkeit“ das Insolvenzgericht bei einer Insolvenzantragstellung nicht mehr zu prüfen hat, ob kostendeckendes Vermögen vorhanden ist.

Unter Einbeziehung der Abweisungsbeschlüsse haben die gesamten Privatinsolvenzen im Jahr 2021 um 4,2 % von 8.003 (2020) auf 7.667 Fälle abgenommen.

Die Gesamtverbindlichkeiten der Privatinsolvenzen belaufen sich auf EUR 892,8 Mio., sodass bei 7.187 eröffneten Verfahren die Durchschnittsverschuldung pro Verfahren EUR 124.200,– beträgt.

Bei der größten Privatinsolvenz im Jahr 2021 betragen die Passiva ca. EUR 36,5 Mio. Es handelt sich um einen vormaligen Unternehmer, über dessen Vermögen beim Bezirksgericht Graz-Ost ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde. Die Gesamtverbindlichkeiten 2021 liegen unter jenen des Jahres 2020, in welchem die größten Privatinsolvenzen jene der Vorstände der „Commerzial Bank“ waren, in deren Verfahren Gläubiger mehr als EUR 1,1 Mrd. angemeldet wurden, wovon vorerst ein Großteil vorläufig noch bestritten ist.

Verfahrensbeendigungen bei Privatinsolvenzen:*

Auch im Privatkonkursbereich hat der AKV Erhebungen über die Verfahrens­beendigungen, die Beteiligung der Gläubiger und die Durchschnittsquoten durchgeführt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:

Die Erhebungen des AKV zeigen, dass nur mehr ein Drittel (31,65 %) der von einer Privatinsolvenz betroffenen Gläubiger überhaupt noch Forderungen im Verfahren anmelden. Durch diese geringere (angemeldete) Verbindlichkeitensumme kommt es dann bei Verfahrensabschluss zu wesentlich höheren Quoten als erwartet und als ursprünglich angeboten. Österreich ist sowohl bei der Anzahl der angenommenen Zahlungspläne als auch im Bereich der Quotenhöhen europäischer Spitzenreiter. So werden circa 2/3 der Privatkonkurse (66,93 %) weiterhin über einen angenommenen Zahlungsplan beendet und die Kennzahlen aus der Praxis stellen sich wie folgt dar:

Anmeldende Gläubiger in einer Privatinsolvenz: 31,65%

Mittelwert Zahlungsplanquote 31,86%

Medianwert Zahlungsplanquote 20%

Die hohe Durchschnittsquote bei Zahlungsplänen ist auch darauf zurückzuführen, dass geringe, vor allem unter 5 % liegende Anbote, keine Mehrheiten erreichen und dadurch in einem Abschöpfungsverfahren enden. Ca. 1/3 der Verfahren endet in einem solchen Abschöpfungsverfahren, wie folgende Aufgliederung zeigt:

*Die geringe Differenz auf 100% entfällt auf Aufhebungen nach Verteilung oder mangels Masse.

INSOLVENZNAHE VERFAHREN – OFFENKUNDIGE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT

 Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, sollen bereits die Exekutionsgerichte zur Vermeidung von aussichtlosen Exekutionen eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit in der Ediktsdatei veröffentlichen. Seit 01.07.2021 wurden in der Ediktsdatei 329 Fälle von offenkundig zahlungsunfähigen Personen bekannt gemacht, mehr als die Hälfte davon, nämlich 171 in Tirol.

Die weiteren Überprüfungen zeigen, dass es lediglich in 18 dieser Fälle einer offenkundigen Zahlungsunfähigkeit zu einem anschließenden Privatkonkurs­verfahren gekommen ist, somit lediglich in 5,47 % der Fälle. Dabei handelt es sich um 8 über Gläubigeranträge eröffnete Gesamtvollstreckungsverfahren und um 10 über Eigenantrag eröffnete Schuldenregulierungsverfahren.

Die Veröffentlichung einer offenkundigen Zahlungsunfähigkeit erfolgt sowohl bei Unternehmen als auch Verbrauchern, wobei der Unternehmer binnen Monatsfrist selbst einen Insolvenzantrag stellen oder ein Verbraucher binnen Monatsfrist Maßnahmen zur Einleitung eines solchen Verfahrens ergreifen müsste. Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtungen steht dem Schuldner in einem möglichen Schuldenregulierungsverfahren ein verkürztes 3-jähriges Abschöpfungsverfahren über einen Tilgungsplan nicht zur Verfügung, sodass es bei der ursprünglichen 5-jährigen Frist mittels Abschöpfungsplan bleibt.

Die Veröffentlichung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit entwickelte sich in der Gerichtspraxis erst ab September 2021. Von der ursprünglichen Erwartung des Gesetzgebers, nämlich dass dadurch 37.500 erfolglose Exekutionen vermieden und jährlich ca. 1.000 Privatkonkurse eröffnet werden sollen, sind wir in der Praxis in der Anfangsphase noch weit entfernt.

Sollte die Veröffentlichung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit in der Gerichtspraxis nun „Fahrt aufnehmen“, ist aufgrund der offensichtlich fehlenden Eigeninitiative der Schuldner wieder mit vermehrten 5-jährigen Entschuldungen zu rechnen, nachdem die 3-Jahresfrist über Einwand der Gläubiger ausgeschlossen ist.

INSOLVENZNAHE VERFAHREN – RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN

Bei den vorinsolvenzlichen „Restrukturierungsverfahren“, welche Mitte Juli 2021 eingeführt wurden, kann der AKV berichten, dass es zu keinem einzigen Anwendungsfall einer öffentlichen Restrukturierung gekommen ist. Diesbezüglich bestätigt sich die Erwartung des AKV, dass diesem Verfahren in der Praxis nicht allzu große Bedeutung und Anwendung zukommen wird.

AUSBLICK

Im Bereich der Firmeninsolvenzen rechnet der AKV mit einem sukzessiven Abbau des angelaufenen Rückstaus von 2.200 Verfahren. Die Entwicklung des 4. Quartals 2021 wird sich daher 2022 fortsetzen. Es ist daher nicht mit einer „Insolvenzwelle“ zu rechnen, jedoch mit einem Anstieg, der Eröffnungen, die über dem Wert vor der Pandemie und somit des Jahres 2019 liegen werden.

Im Bereich der Privatinsolvenzen wird das Niveau vor der Pandemie von annähernd 10.000 eröffneten Privatinsolvenzen erst wieder erreicht werden, wenn Beratungen ohne Kontaktbeschränkungen möglich sind.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

// Rückfragenhinweis

Mag. Franz Blantz                  Dr. Cornelia Wesenauer
Bereichsleiter Insolvenz        Pressesprecherin
Tel: 05 04 100 – 8000             Tel: 05 04 100 – 1193