Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens

Was bedeutet Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens?
1 Antwort

Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens bedeutet, dass ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, weil kein Vermögen vorhanden ist, mit welchem die Abwicklungskosten eines eröffneten Verfahrens abgedeckt werden könnten.