Amtshaftung
Als Amtshaftung wird die Haftung des Staates (z.B. des Bundes, der Länder oder der Gemeinden) für Schäden bezeichnet, die seine Organe in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit verursachen. Die Haftung setzt jedoch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen voraus.