Auskunftspflichten
Insolvenzschuldner sind zur umfassenden Auskunft an die Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht verpflichtet. Diese Auskunftspflicht kann zwangsweise bis hin zu einer angeordneten Beugehaft durchgesetzt werden. Im Privatkonkurs führt die Unterlassung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht dazu, dass ein Antrag auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens über Gläubigerantrag abzuweisen ist (s.a. Einleitungshindernis).