Barauslage
Als Barauslagen werden verschiedene finanzielle Aufwendungen von Anwaltskanzleien bezeichnet, die diese für ihre Mandantschaft übernommen haben. Hierbei kann es sich entweder um echte Vorschüsse handeln – wie zum Beispiel Gerichtsgebühren, Eingabegebühren, Dolmetsch- und Kostenvorschüsse, Zeugengebühren und ähnliches. Unter den Begriff Barauslagen fallen aber auch Zusatzleistungen, welche von den Mandanten zu erstatten sind. Darunter fallen zum Beispiel Fahrtkosten, Firmenbuch- und Grundbuchsauszüge, Telefonkosten und ähnliches.