Belastungsverbot und Veräußerungsverbot

Was bedeutet Belastungsverbot und Veräußerungsverbot?
1 Antwort

Bei Liegenschaften kann die Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer, eine Liegenschaft ohne Zustimmung Dritter nicht zu belasten (Pfandrecht) oder zu veräußern, im Grundbuch eingetragen werden.