Belastungsverbot und Veräußerungsverbot

Was bedeutet Belastungsverbot und Veräußerungsverbot?
1 Antwort

Bei Liegenschaften kann die Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer, eine Liegenschaft ohne Zustimmung Dritter nicht zu belasten (Pfandrecht) oder zu veräußern, im Grundbuch eingetragen werden. Gegen Dritte wirkt es dann, wenn es zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern, Wahl- oder Pflegekindern oder deren Ehegatten oder eingetragenen Partnern begründet wurde.