Belohnung der Gläubigerschutzverbände
Was bedeutet Belohnung der Gläubigerschutzverbände?
1 Antwort
Staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände haben für ihre Tätigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenersatz. Diese Kosten sind Teil der Verfahrenskosten. Der Belohnungsanspruch hängt von der gerichtlich bestimmten Belohnung der Insolvenzverwalter ab. In Verfahren ohne Insolvenzverwalterbestellung wird vom Gericht ein angemessener Kostenanspruch bestimmt.