Bestrittene Forderungen

Was bedeutet Bestrittene Forderungen?
1 Antwort

Forderungen, die in der Prüfungstagsatzung von den Insolvenzschuldnern, der Insolvenzverwaltung oder der Gläubigerschaft bestritten werden, nennt man „bestrittene Forderungen“. Ist die Forderung nicht tituliert, so haben die bestrittenen Gläubiger kein Stimmrecht und sie ist bei Verteilungen der Quote nicht zu berücksichtigen.