Bestrittene Forderungen

Was bedeutet Bestrittene Forderungen?
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Forderungen, die in der Prüfungstagsatzung von den Insolvenzschuldnern, der Insolvenzverwaltung oder der Gläubigerschaft bestritten werden, nennt man „bestrittene Forderungen“.  Inwieweit bestrittenen Gläubigern ein Stimmrecht zukommt hat das Gericht festzustellen.