Bevorrechtung (bevorrechtete Gläubigerschutzverbände)
Was bedeutet Bevorrechtung (bevorrechtete Gläubigerschutzverbände)?
1 Antwort
Die österreichische Insolvenzordnung sieht vor, dass sich die Gläubigerschaft in Insolvenzverfahren nicht nur von Rechtsanwälten, sondern auch von bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden vertreten lassen kann. Um eine solche Bevorrechtung zu erlangen, muss der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Justiz einen nicht auf Gewinn gerichteten Verband mittels Verordnung zu einem bevorrechten Gläubigerschutzverband erklären. Hierzu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.