Erhöhung des Existenzminimums

Was bedeutet Erhöhung des Existenzminimums?
1 Antwort

Auf Antrag der Schuldner hat das Insolvenzgericht deren Existenzminimum unter gewissen Voraussetzungen zu erhöhen, wenn dies dringend notwendig ist und Gläubiger dadurch nicht massiv geschädigt werden. Mögliche Gründe dafür können sein:

  • Hohe Ausgaben der Schuldner wegen einer Krankheit
  • Verhältnismäßig hohe Wohnungskosten der Schuldner
  • besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung
  • finanzielle Notlage der Schuldner aufgrund eines Unglücks- oder Todesfalls