Ewiger Konkurs

Was bedeutet Ewiger Konkurs?
1 Antwort

Als ewiger Konkurs bezeichnet man Insolvenzverfahren, bei denen kein gesetzlicher Verfahrensbeendigungsgrund vorliegt. Dies kann daran liegen, dass durch kontinuierliche Einnahmen der Insolvenzmasse eine Verteilung an die Gläubigerschaft regelmäßig erfolgt und keine Entschuldungsanträge eingebracht wurden.