Ewiger Konkurs
Was bedeutet Ewiger Konkurs?
1 Antwort
Als ewiger Konkurs bezeichnet man Insolvenzverfahren, bei denen kein gesetzlicher Verfahrensbeendigungsgrund vorliegt. Dies kann daran liegen, dass durch kontinuierliche Einnahmen der Insolvenzmasse eine Verteilung an die Gläubigerschaft regelmäßig erfolgt und keine Entschuldungsanträge eingebracht wurden.