Gerichtseinteilung
Gerichtseinteilung oder auch Gerichtsorganisation bezeichnet man die Zweiteilung der Gerichte in Österreich: In jene der ordentlichen Gerichtsbarkeit (= Straf- und Zivilgerichte) sowie in jene Gerichte des öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsrecht). Insolvenzverfahren fallen in die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit. Die dort zuständigen Gerichte sind Bezirksgerichte für Handelssachen (Schuldenregulierungsverfahren von nicht unternehmerisch tätigen natürlichen Personen) und Landesgerichte für Handelssachen (Insolvenzverfahren von juristischen Personen sowie unternehmerisch tätigen natürlichen Personen).