Gesamtvollstreckungsverfahren

Was bedeutet Gesamtvollstreckungsverfahren?
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Das Gesamtvollstreckungsverfahren ist ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs), welches über einen Gläubigerantrag eröffnet wird. Damit sollen aussichtslose Exekutionsverfahren vermieden werden, die für den Schuldner mit Kosten und Zinsen verbunden wären. Im Zuge der Gesamtvollstreckung soll es zu einer gleichmäßigen Verteilung des Vermögens bzw. des pfändbaren Einkommens unter den Gläubigern kommen.