Gleichbehandlungsgrundsatz

Was bedeutet Gleichbehandlungsgrundsatz?
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Der Gleichbehandlungsgrundsatz von Gläubigern im Insolvenzverfahren soll sicherstellen, dass Schuldner die Lage einzelner Gläubiger nicht auf Kosten der anderen verbessern. Werden einzelne Gläubiger vor allen anderen befriedigt, so hat die Insolvenzverwaltung diese unerlaubten Zahlungen im Verfahren anzufechten und das Geld für die Insolvenzmasse zurückzufordern. Gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes erhalten alle Gläubiger am Ende eines Insolvenzverfahrens dieselbe Quote.